Bewohnerparkausweis
Kurzbeschreibung
In Mainz sind mehrere Bereiche des Stadtgebietes als Bewohnerparkgebiete ausgewiesen. Die Parkplätze in diesen Parkgebieten stehen während der jeweils festgelegten Zeiten den Bewohnern zur Verfügung. Berechtigte erhalten mit ihrem Ausweis keinen bestimmten Parkplatz, sondern lediglich ein Parkgebiet zugewiesen. Eine Übersicht der Bereiche im Mainzer Stadtgebiet finden Sie im Stadtplan. Sie können diesen Ausweis online oder im Bürgeramt beantragen, ändern oder verlängern.
Ausführende Stellen
Diese Dienstleistung wird von mehreren Stellen erbracht. Für weitere Informationen (Ansprechpersonen, Adressen, Öffnungszeiten, ...) wählen Sie bitte die gewünschte ausführende Stelle:
StraßenverkehrsbehördeBürgerservice
Fristen
Gültigkeit: 2 Jahre
Gebühren
Tabelle enthält Gebühreninformationen
| Fall | Gebühr |
| Bewohnerparkausweis | 60,00 € |
Rechtsgrundlagen
Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 14 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Verbindung mit § 42 Abs. 2 S. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO),
§ 45 Abs. 1 b S.1 Nr. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Gemäß § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr i. V. mit dem Gebührenverzeichnis
Benötigte Dokumente
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis / Meldebestätigung
- Führerschein
- Fahrzeugschein
- Nutzungsbestätigung des Fahrzeughalters mit Unterschrift
Es kann mit Karte bezahlt werden
Formulare (öffnen ein neues Browserfenster)
Weitere Hinweise
Einen Anspruch auf einen Parkausweis für Bewohner hat, wer in dem Bereich mit Bewohnerparkbevorrechtigung meldebehördlich registriert ist und dort tatsächlich wohnt. Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn zugelassene oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.
Bewohner die in dem Bewohnerparkgebiet tatsächlich wohnen und dort gemeldet sind können den Bewohnerparkausweis
- beim Bürgeramt (Stadthaus),
- bei der Ortsverwaltung (jeweiliges Bewohnerparkgebiet) und
- bei der Straßenverkehrsbehörde (Zitadelle)
erhalten.
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- persönlich,
- durch Zusendung von Kopien der Unterlagen per Post oder per Fax,
- per Online-Formular.
Gebührenrahmen:
60,- € bei Erstausstellung wie auch Verlängerung.
Bei einer Kennzeichenumschreibung wird keine Gebühr erhoben.
Zahlungsarten:
- Beim Bürgeramt und den Ortsverwaltungen mit Barzahlung oder EC-Zahlung.
- Bei der Straßenverkehrsbehörde nur mit Überweisungsträger oder bei schriftlicher Bestätigung auch mit Abbuchung.
Besonderheiten:
Auf dem Bewohnerparkausweis können wahlweise zwei Kfz-Kennzeichen vermerkt werden, aber es kann immer nur ein Fahrzeug im Bewohnerparkgebiet damit parken.
Bearbeitungszeit:
Bei persönlicher Beantragung wird der Bewohnerparkausweis sofort ausgehändigt.
Bei Beantragung über das Internet, Post oder Fax wird der Ausweis zeitnah zugesendet.
Internetadressen
Bewohnerparkbereiche im Stadtplan