Gestaltungssatzung
Kurzbeschreibung
Gestaltungssatzungen enthalten für Teile des Gemeindegebietes Vorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen, Werbeanlagen und Warenautomaten. Sie enthalten spezielle Anforderungen, die sich aus besonderen örtlichen Verhältnissen ergeben, und die es geboten erscheinen lassen, die allgemeinen Anforderungen, wie sie in der Landesbauordnung festgelegt sind, zu modifizieren bzw. zu präzisieren. Gestaltungssatzungen müssen dem Gleichheitsgrundsatz und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen.
Ausführende Stellen
Diese Dienstleistung wird von mehreren Stellen erbracht. Für weitere Informationen (Ansprechpersonen, Adressen, Öffnungszeiten, ...) wählen Sie bitte die gewünschte ausführende Stelle:
Abteilung StadtplanungSachgebiet 1 / Verbindliche Bauleitplanung / Sanierung - Altstadt, Neustadt, OberstadtSachgebiet 2 / Verbindliche Bauleitplanung / Sanierung - Bretzenheim, Lerchenberg, Marienborn, Gonsenheim, Mombach, Drais, Finthen, Hartenberg-Münchfeld, Weisenau, Hechtsheim, Ebersheim, Laubenheim
Weitere Hinweise
Internetadressen
Planungsrelevante Satzungen