Wohngeld, Erst- und Wiederholungsanträge
Kurzbeschreibung
Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieter/innen und als Lastenzuschuss für Eigentümer einer Wohnung. Für die Gewährung dieser Leistung ist das Familieneinkommen, die Miete und die Anzahl der Personen im Haushalt entscheidend.
Wohngeldanträge erhalten Sie bei allen Ortsverwaltungen, an der Rathauspforte, bei der Bürgerinformation im Stadthaus, Lauterenflügel; Kaiserstraße 3-5 im Erdgeschoss während der Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 15.30 Uhr. Den ausgefüllten Antrag können Sie bei den vorgenannten Stellen abgeben oder dem Amt für soziale Angelegenheiten, Abt. Wohnen, im Stadthaus zusenden. Nähere Auskünfte erhalten Sie telefonisch von Ihren Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter.
Wir sind bemüht, die Vielzahl von Anträgen möglichst schnell zu bearbeiten. In vielen Fällen wird es jedoch zu Verzögerungen kommen. Wir bitten Sie daher, nicht gleich zum Telefon zu greifen, wenn die Wartezeit etwas länger dauert.
Amt/ausführende Stelle
Kontakt
Stadtverwaltung Mainz
50 - Amt für soziale Leistungen
Wohngeld, Wohnberechtigungen, Fehlbelegungsabgabe
Stadthaus, Lauteren-Flügel, Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Telefax:
06131/12-34 45
Erreichbarkeit
Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: alle Bus- und Straßenbahnlinien, außer 28, 33 und 70
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie: Für eine persönliche Vorsprache bei Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!
Ansprechperson(en)
Tabelle der Ansprechpersonen
| Name | Funktion | Telefon | ZNr. |
| Baumeister, Karin
|
Mietzuschuss B, L, O |
06131/12-31 53 |
240 |
| Becker, Bernd
|
Mietzuschuss C, Lastenzuschuss A - H, Fehlbelegungsabgabe und Wohnberechtigung O, Q, T, U, V, W, X, Y, Z |
06131/12-31 85 |
242 |
| Belak, Doris
|
Mietzuschuss E, Lastenzuschuss I - R |
06131/12-40 51 |
244 |
| Blaß, Brigitte
|
Mietzuschuss M, N, W, X, Y |
06131/12-40 52 |
239 |
| Boden, Ute
|
Mietzuschuss F, G |
06131/12-41 85 |
232 |
| Eggers, Dorothea
|
Mietzuschuss I, R, Lastenzuschuss S - Z |
06131/12-23 87 |
241 |
| Eidt, Marion
|
Mietzuschuss K, T |
06131/12-31 49 |
234 |
| Gabel, Maria
|
Mietzuschuss A, D, Z |
06131/12-31 52 |
238 |
| Reith, Barbara
|
Mietzuschuss P, S |
06131/12-22 88 |
233 |
| Zöller, Carola
|
Mietzuschuss H, J, Q, U, V |
06131/12-41 39 |
243 |
Fristen
Wohngeld wird von Beginn des Monats an gewährt, in dem der Antrag gestellt wird. Die Bewilligung erfolgt in der Regel für 12 Monate.
Voraussetzungen
Die Anspruchsvoraussetzungen und die Höhe des Wohngeldes hängt ab von 3 Faktoren:
1. Höhe des Haushaltseinkommens,
2. Zahl der Haushaltsmitglieder,
3. Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
Ferner:
Es muss sich um einen Wohnraum in Mainz handeln.
Rechtsgrundlagen
Wohngeldgesetz mit Verordnungen und Verwaltungsvorschriften
SGB I
SGB X
BSHG u. a.
Benötigte Dokumente
Antrag auf Wohngeld / Härteausgleich mit den im Vordruck angegebenen Unterlagen
Formulare (öffnen ein neues Browserfenster)
Weitere Hinweise
Einkommensgrenze für Wohngeldanträge: Die nachstehende Übersicht zeigt die Grenzen des monatlichen Netto - Familieneinkommens, bei deren Überschreitung kein Wohngeldanspruch mehr besteht:
1 Person - € 840,-
2 Personen - € 1.140,-
3 Personen - € 1.410,-
4 Personen - € 1.850,-
Bei der Einkommensberechnung gibt es besondere Freibeträge, etwa für schwerbehinderte Personen.
Auszubildende/Studenten haben als Alleinstehende dann keinen Anspruch auf Wohngeld, wenn ihnen grundsätzlich BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe nach dem Arbeitsförderungsrecht (Sozialgesetzbuch III) zusteht. Studenten, die vorübergehend nicht zu Hause wohnen, werden im Familienhaushalt mitgezählt. Bitte beachten Sie auch das Merkblatt mit ausführlichen Informationen für Studierende.