Umweltinformation: Abfallwirtschaft
AbfallberatungUntere AbfallbehördeIllegaler AbfallStraßenreinigung

Eine nachhaltige Abfallwirtschaft strebt die Vermeidung von Abfällen an und versucht darüber hinaus bereits angefallene Abfälle weitgehend stofflich oder energetisch zu verwerten. Durch die stoffliche Verwertung wird der Abfall in den Stoffkreislauf zurückgeführt. Durch die energetische Verwertung können wertvolle fossile Energieträger eingespart und Ressourcen geschont werden. Die nicht verwertbaren Abfälle werden umweltverträglich beseitigt. Der
Entsorgungsbetrieb, ein Eigenbetrieb der Stadt Mainz, ist für die kommunale Abfallbeseitigung zuständig. Die
Entsorgungsgesellschaft Mainz (EGM) betreibt das Müllheizkraftwerk in Mainz. Durch die Verbrennung von Beseitigungsabfällen, die nicht verwertet werden können, wird Strom und Fernwärme erzeugt.
Abfallberatung
Die Abfallwirtschaft ist zur Abfallberatung verpflichtet. Der
Entsorgungsbetrieb der Stadt Mainz und das
UmweltInformationsZentrum bieten Ihnen viele Möglichkeiten zur Information und Beratung. Die Abfallberatung für private Haushalte erreichen Sie unter der Telefonnummer 0 61 31 / 12 34 56. Im UmweltInformationsZentrum erhalten Sie Abfall- und Wertstoffsäcke. Hier können Sie Korken, CDs, Tinten- und Tonerkartuschen und Batterien zur Verwertung abgeben.
Untere Abfallbehörde
Die Untere Abfallbehörde der Stadt Mainz ist für den Vollzug abfallrechtlicher Vorschriften zuständig. Diese beinhalten neben dem
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz insbesondere die zum Gesetze erlassenen Verordnungen (z.B. Verpackungsverordnung und Altfahrzeugverordnung), landesrechtliche Bestimmungen (
Landesabfallwirtschafts- und Altlastengesetz) sowie kommunale Bestimmungen (z.B.
Abfallsatzung, Straßenreinigungssatzung). Aufgabenschwerpunkt ist die Überwachung der ordnungsgemäßen Abfallentsorgung von Privatpersonen, Gewerbebetrieben und sonstigen Einrichtungen. Verstöße werden im Rahmen der Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren mittels Verhängung von Verwarnungen und Bußgeldern geahndet.
Illegaler Abfall

Die Untere Abfallbehörde bearbeitet alle Arten von illegaler Abfallentsorgung in Feld und Flur aber auch in Wohngebieten. Ziel ist die schnellstmögliche Entsorgung dieser Abfälle. Daher ist eine enge Zusammenarbeit mit der vom Entsorgungsbetrieb im Außendienst eingesetzten Umweltstreife und dem Vollzugsdienst des Ordnungsamtes (Feldschutz) wichtig. Gelingt die Ermittlung von Tätern, so werden Verfahren nach dem
Ordnungswidrigkeitengesetz eingeleitet und gegebenenfalls Bußgelder verhängt.
Sollten Sie illegal abgelagerten Abfall finden, melden Sie dies bitte der Hotline
"Unser Mainz - Anpacken, Saubermachen, Wohlfühlen" unter der Telefonnummer 0 61 31/12 21 21.
Straßenreinigung
Die Reinigung öffentlicher Straßen und Plätze im Stadtgebiet sowie der Bürgersteige und Fußgängerzonen in der Innenstadt fällt in den Aufgabenbereich des Entsorgungsbetriebs. In einigen städtischen Bereichen ist jedoch der Grundstückseigentümer zur Reinigung verpflichtet. Weitere Hinweise hierzu finden Sie auf den Internetseiten des
Entsorgungsbetriebs.
Mehr Informationen aus dem Bereich Abfallwirtschaft finden Sie unter folgenden Stichworten:
Abfallentsorgung
Altbatterien
Altglas
Geschirrmobil
Gewerbeabfälle
Müllabfuhr
Müllgefäße -An- und Abmeldung
Schadstoffe (Entsorgung)
Sperrmüll
Straßenreinigung
Umweltinformationsgesetz
Untere Abfallbehörde
Wertstoffhöfe