Umweltinformationsgesetz
Kurzbeschreibung
Die Umweltinformationsrichtlinie der EU (RL 2003/4/EG) verpflichtet die Mitgliedsstaaten dazu, Maßnahmen zur Unterstützung des freien Zugangs zu Umweltinformationen zu ergreifen und eine aktive Informationsverbreitung durch die nach der Richtlinie informationspflichtigen Stellen zu gewährleisten.
Das Landesumweltinformationsgesetz Rheinland-Pfalz (LUIG) hat diese Richtlinie umgesetzt und ist für die Stadt Mainz maßgeblich.
Die Stadt Mainz ist informationspflichtige Stelle gemäß LUIG. Das Umweltamt ist mit der Koordinationsfunktion bezüglich der aktiven und passiven Informationspflicht beauftragt.
Amt/ausführende Stelle
Kontakt
Stadtverwaltung Mainz
17 - Umweltamt
Amtsleitung
Geschwister-Scholl-Str. 4, Bau C
55131 Mainz
Telefon:
06131/12-28 50
Telefax:
06131/12-25 55
e-mail:
umweltamt@stadt.mainz.de
Postanschrift
Stadtverwaltung Mainz
17 - Umweltamt
PF 3820
55028 Mainz
Erreichbarkeit
Haltestelle: Kurmainz-Kaserne/Akademie der Wissenschaften
Linien: 50, 51, 52, 67, 76
Öffnungszeiten
Nach Vereinbarung
Ansprechperson(en)
Tabelle der Ansprechpersonen
| Name | Funktion | Telefon | ZNr. |
| Pensel, Thomas
|
Umwelt- und Energieberatung |
06131/12-22 85 |
11 |
Rechtsgrundlagen
Umweltinformationsrichtlinie der EU (RL 2003/4/EG)
Landesumweltinformationsgesetz Rheinland-Pfalz (LUIG)
Weitere Hinweise
Auf den Internetseiten der Stadt sind unter der Rubrik „Leben in Mainz“ im Infobereich „Umwelt“ Informationen zur Umwelt in Mainz abrufbar.
Internetadressen
Umweltinformationsgesetz