Umweltinformation: Natur- und Landschaftschutz
SchutzgebieteBiotopeEingriffsregelungArtenschutzÖkologische Mauersanierung Zitadelle MainzTeich im Naturschutzgebiet Laubenheimer-Bodenheimer Ried

Natur und Landschaftsschutz haben den Erhalt von wildlebenden Pflanzen- und Tierarten, ihrer Lebensgemeinschaften und natürlicher Lebensgrundlagen sowie den Erhalt von Landschaften und Landschaftsteilen unter natürlichen Bedingungen zur Aufgabe.
Ziel des Naturschutzes ist es, Natur und Landschaft aufgrund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen zu erhalten (§ 1 Landesnaturschutzgesetz Rheinland-Pfalz). Die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden wie folgt benannt: Natur und Landschaft sind im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass
- die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,
- die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
- die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie
- die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft
auf Dauer gesichert sind.
Die Aufgaben in Naturschutz und Landschaftspflege bei der Stadt Mainz sind entsprechend vielfältig:
- als Naturschutzbehörde vollzieht die Stadt Mainz vor allem die Naturschutzgesetze und die darauf fußenden Rechtsverordnungen,
- als Sachverständige leistet die Naturschutzabteilung Fachbeiträge zu städtischen Planungen und Projekte und
- schließlich verwaltet sie zahlreiche Naturschutz-, Biotop- und Ausgleichsflächen, z.B. Wiesen, Streuobstwiesen, Wälder und Gebüsche, die zahlreichen seltenen Arten als Lebens- und/oder Nahrungsraum dienen.
Als Beispiele für die Arbeit im Einzelnen können genannt werden:
- Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten, geschützten Landschaftsbestandteilen, Naturdenkmälern
- Erstellung und Umsetzung von Pflegeplänen für die vorgenannten Schutzgebiete
- Vollzug der zu den Schutzgebieten gehörenden Rechtsverordnungen
- Umsetzung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in Biotopen unabhängig vom Schutzstatus
- Vollzug des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (WA) und der EU-Richtlinien, des Bundesnaturschutzgesetzes und der Bundesartenschutzverordnung
- Vollzug der Eingriffsregelung und Genehmigung von Eingriffen nach dem Landesnaturschutzgesetz
- Vollzug der Baumschutzverordnung (Rechtsverordnung zum Schutz des Baumbestandes)
- Landschaftsplanung in der Bauleitplanung durch Erstellen und Beurteilen von landespflegerischen Planungsbeiträgen (Landschaftspläne)
- Vollzug der Kostenerstattungssatzung im Zusammenhang mit Ausgleichs- und Ersatzflächen
- Herrichtung und Unterhaltung (Pflege) der Ausgleichs- und Ersatzflächen-Grundlagenerfassung und Aktualisierung, z.B. der Stadtbiotopkartierung
- Beratung der Bürger, städtischer Ämter und fachliche Beiträge für politische Gremien
Schutzgebiete

Mit der Ausweisung von Schutzgebieten werden hochwertige Flächen für den Arten- und Biotopschutz sowie für die Naherholung gesichert und Entwicklungsmöglichkeiten geschaffen. Die Schutzformen und -kategorien leiten sich aus dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Rheinland-Pfälzischen Landesnaturschutzgesetz ab oder beruhen auf internationalen Verträgen und Konventionen.
Folgende Schutzgebiete finden sich in Mainz:
Naturschutzgebiete
- Laubenheimer-Bodenheimer Ried
- Lennebergwald
- Mombacher Rheinufer
- Mainzer Sand
- Höllenberg
Landschaftsschutzgebiete
- Gonsbachtal
- Ölwiese
- Rheinhessisches Rheingebiet
Geschützte Landschaftsbestandteile (Auswahl)
- Grünbestand der Zitadelle mit Grabenbereich
- Feuchtgebiet Waschbach und Leichbornbach
- In dem Bohlen
- In der Lach (Marienborner Bergweg)
Flächige Naturdenkmale
- Quellgebiet "An der Brunnenstube"
- Quellgebiet "Erzbergerstraße"
- Vogelschutzgebiet "Auf dem Hartenberg"
Die Schutzgebiete, weitere geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmale können Sie auch auf unserer Internet-Seite unter
Geodaden einsehen. Die Rechtsverordnungen zu den Schutzgebieten sind im
Ortsrecht hinterlegt.
Biotope
Biotope sind einheitliche, gegen benachbarte Gebiete gut abgegrenzte Lebensräume, in denen ganz bestimmte Tier- und Pflanzenarten in einer Gemeinschaft leben
(Biozönose). In diesen Lebensräumen bildet sich durch die gegenseitige Abhängigkeit und Beeinflussung von Pflanzen, Tieren und einwirkende Standortfaktoren (Klima, Boden, Nutzung) ein biologisches Gleichgewicht. Für die Bestandserhaltung und Entwicklung der Tier- und Pflanzenarten, ist ein räumlicher Verbund von gleichartigen Biotopen wichtig
(Biotopverbund).
Die
Biotopkartierung liefert wichtige Grundlagen für den Naturschutz und trägt somit zur Erhaltung der ökologisch wertvollen Landschaftsbestandteile bei. Die Biotope werden im Gelände in Karten eingezeichnet und dazu ihre wichtigsten Eigenschaften und Merkmale beschrieben. So erhält man eine Übersicht über Lage, Verbreitung, Häufigkeit und Zustand der wertvollen und erhaltenswerten Biotope. Dies ist auch für die Ausweisung von Schutzgebieten notwendig.
Die Biotopkartierung aus dem Jahr 1996 finden Sie auf den Seiten
Geodaten.
Eingriffsregelung
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft “Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen können“.
Hierzu zählen unter anderem:
- der Bau von Straßen, Wegen, Eisenbahnlinien, Gebäuden oder sonstigen baulichen Anlagen
- der Ausbau von Gewässern
- der Leitungsbau
- die Rodung von Wald
- die Beseitigung von Streuobstbeständen und Baumreihen
- Aufschüttungen ab 2 m Höhe oder Abgrabungen ab 2 m Tiefe auf mehr als 400 m² Grundfläche
- der Abbau von Kies, Sand, Ton oder Gestein
(Diese Aufzählung ist nicht abschließend.)
Nicht als Eingriff gelten die ordnungsgemäße land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung. Eine genaue Aufstellung der Eingriffe im Sinne des § 9 des Landesnaturschutzgesetzes finden Sie in der
Landesverordnung über die Bestimmungen von Eingriffen in Natur und Landschaft.
Nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sind die negativen Folgen eines Eingriffs in Natur und Landschaft durch Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu bewältigen.
Artenschutz

Der Bereich Artenschutz befasst sich neben der Berücksichtigung von Artenschutzbelangen in der räumlichen Planung, auch mit der Überwachung von Handel, Besitz und Verbringung von geschützten Arten. Denn noch immer ist der illegale Handel gerade mit exotischen Tier- und Pflanzenarten ein Millionengeschäft. Viele Arten sind vom Aussterben bedroht und unterliegen strengen Handelsverboten. Trotzdem hat der illegale Handel zugenommen und zu einem Rückgang zahlreicher Tiere und Pflanzen geführt.
Aber auch innerhalb Deutschlands und Europa sind gefährdete Tier- und Pflanzenarten geschützt. Diese dürfen weder getötet noch der Natur entnommen werden. Neben dem
Washingtoner Artenschutzübereinkommen und der
EG-Artenschutzverordnung sind insbesondere die europäische Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und die Vogelschutz-Richtlinie sowie das Bundesnaturschutzgesetz mit Bundesartenschutzverordnung maßgeblich.
Das Umweltamt ist für folgende Aufgaben im Artenschutz zuständig:
- Datenhaltung zu allem im Stadtgebiet gehaltenen Individuen der meldepflichtig geschützten Arten
- Ausstellen von Bescheinigungen zur Vermarktung und zum Transport (innerhalb der EU)
- Kontrolle der Zuchtbücher
- Überwachung des Handels
- Feststellen und Ahnden von Ordnungswidrigkeiten, Einziehen und Beschlagnahmen von Exemplaren
Ökologische Mauersanierung Zitadelle Mainz

Am 10. Januar 1986 wurde der Grabenbereich sowie die angrenzenden Wallflächen der Zitadelle Mainz zum
Geschützten Landschaftsbestandteil (GLB) erklärt. Gründe, die zur Unterschutzstellung geführt haben, waren:
- die Erhaltung eines sehr strukturreichen, anthropogenen Gebiets mit bemerkenswerten Mauerfugenbiotopen
- die Erhaltung der vorhandenen Pflanzen und Tierwelt (darunter Rote-Liste-Arten)
- die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts (Verbesserung des städtischen Kleinklimas)
- Belebung, Gliederung und Pflege des Ortsbildes
Bedeutung des Grünbestands der Zitadelle Mainz:
- Biotopvernetzung (Bindeglied zwischen dem Stadtpark und Grünanlagen der Oberstadt)
- wichtiger Bestandteil des Kulturdenkmals "Zitadellenanlage"
- Naherholungsfunktion
- hohe Stadtklimatische Bedeutung (Kaltluftproduktion, lufthygienische Funktion)
- strukturreicher und außergewöhnlicher Lebensraum für 447 verschiedene Tier- und Pflanzenarten (darunter 66 Rote-Liste-Arten)
Für notwendige Bauwerkspflegemaßnahmen bzw. aufwendige Restaurierung der seit 1904 unter
Denkmalschutz stehenden Zitadelle, fehlte in der Vergangenheit häufig das Geld. Mittlerweile besteht in Hinblick auf die Bauwerkserhaltung und -unterhaltung an zahlreichen Stellen erheblicher Handlungsbedarf.
Die baulichen Sanierungsmaßnahmen der Zitadellenmauern müssen daher mit einem hohen Maß an denkmal- und naturschutzfachlichen Kenntnissen ausgeführt werden. Um hierfür Lösungen zu entwickeln, die die verschiedenen Belange gleichermaßen berücksichtigen, wird im Rahmen eines Pilotprojekts ein Verfahren für das Zusammenwirken von Naturschutz, Denkmalpflege und Bauunterhaltung erarbeitet und erprobt.
Weitere Informationen zum Pilotprojekt
"Ökologische Mauersanierung am Beispiel der Zitadelle Mainz" (gefördert von der
Deutschen Bundesstiftung Umwelt) finden Sie am Seitenende im Downloadbereich.
Teich im Naturschutzgebiet Laubenheimer-Bodenheimer Ried

Im Naturschutzgebiet "Laubenheimer-Bodenheimer Ried" wurde im Jahr 2007 ein
9.900 m2 großer Teich geschaffen, welcher die verlandenden Ziegeleiteiche als Lebensraum eines europaweit bedeutenden EU-Vogelschutzgebietes ergänzen soll. Die neu entstandene Offenwasserfläche soll als neuer Lebensraum für die dort lebenden
seltenen Wasservögel, Amphibien und Insekten dienen und stellt gleichzeitig eine Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme dar. Um diesen für Umwelt und Natur relevanten Zweck auf Dauer erhalten zu können, ist es von großer Bedeutung, dass die Bevölkerung diesen Zweck des Naturschutzgebietes sowie des Teiches schützt und respektiert, um die Natur direkt vor unserer Haustür zu erhalten bzw. aufzuwerten. Der Maßnahmenplan mit detaillierten Angaben steht am Seitenende zum Download bereit.

Gesamtgröße Teich ca. 1,3 Hektar (Wasserfläche ca. 9.900 m2, Uferfläche ca. 2400 m2)
Ansprechpartner und weitere Informationen zum Themenbereich Naturschutz finden Sie unter diesen Stichpunkten:
Artenschutz
Biotopflächen
Fachbeirat für Naturschutz
Fällgenehmigungen bei Bauvorhaben
Feld- und Naturschutz
Gehölzschnitt
Grünflächen innerhalb von Mainz (Satzung)
Naherholungsplanung
Naturschutz
Stadtökologie
Umweltinformationsgesetz
Untere Naturschutzbehörde