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Pressemeldung

(rap) Zahl der Unterschriften erfüllt notwendiges Quorum / „Bürgerinitiative Gutenberg-Museum“ wurde bereits informiert

Antrag auf Bürgerbegehren gegen ,Bibelturm‘ aus Sicht der Verwaltung verfristet

Die Stadtverwaltung Mainz wird dem Stadtrat empfehlen, den Antrag der „Bürgerinitiative Gutenberg-Museum“ nach eingehender Prüfung der am 17. Oktober übergebenen Unterschriftenlisten aufgrund der Verfristung abzulehnen. Darüber setzte Oberbürgermeister Michael Ebling die Bürgerinitiative in einem Schreiben in Kenntnis.

Das für die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens erforderliche Quorum erreichte die Initiative Gutenberg-Museum. Gemäß § 17a der Gemeindeordnung lag die Zahl der einzureichenden Unterschriften bei 7.814 Signaturen. Die Gesamtzahl der eingereichten Unterschriften lag bei 13.605. Hiervon waren nach der Prüfung letztlich 9.593 Unterschriften als „gültig“ (in Mainz länger als drei Monate vor der Unterschrift wohnhafte Wahlberechtige) zu bezeichnen.

Die gemäß § 17 a Abs. 3 Satz 1 GemO vorgegebene Frist von vier Monaten bei Bürgerbegehren wurde hingegen nicht eingehalten. Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich im vorliegenden Fall um ein „kassatorisches Bürgerbegehren“, das sich gegen einen Ratsbeschluss wendet. Das Begehren zielt darauf ab, einen „bestehenden - gegenläufigen -Ratsbeschluss“ für nichtig zu erklären.
Im der Sitzung des Stadtrates am 8. Februar 2017 wurde die Planung zum so genannten Bibelturm vorgestellt und die Verwaltung durch den Rat beauftragt, auf der Basis der vorgelegten Vorplanung weiterzuarbeiten. Die dortige Beschlussvorlage enthielt zudem alle für eine solche Entscheidung notwendigen Fakten und die Kosten. Das Bürgerbegehren richtet sich gegen diese Planung und möchte den Bau des Bücherturms verhindern.

Kassatorische Bürgerbegehren, die sich gegen Ratsbeschlüsse richten, sind gemäß § 17 a Abs. 3 GemO innerhalb von vier Monaten nach Beschlussfassung einzureichen. Diese Frist ist abgelaufen, da das Bürgerbegehren erst im Oktober 2017, mithin ca. acht Monate nach Beschlussfassung im Februar 2017, eingereicht wurde.

Daher wird die Verwaltung dem Stadtrat empfehlen, den Antrag wegen Verfristung zurück zu weisen. Die Entscheidung trifft der Stadtrat in seiner Sitzung am 29. November 2017.

Herausgeber

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