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Pressemeldung

(ekö) Das Angebot zur Kindertagespflege stellt einen bedeutenden Baustein im Kinderbetreuungsangebot der Stadt Mainz dar. Sie ist, so definiert es das Sozialgesetzbuch (SGB) VIII, insbesondere für einjährige Kinder im Vergleich zum Krippenangebot eine gleichwertige Betreuungsform mit familienähnlichen Strukturen.

Modellprojekt „Belegplätze in der Kindertagespflege“ fortsetzen und weiterentwickeln

„Für viele Familien, insbesondere solche mit niedrigem Einkommen, war Tagespflege bis 2016 teilweise unerschwinglich“, sagt Sozialdezernent Dr. Eckart Lensch. „Das ‚Modellprojekt Kindertagespflege‘ hat diese Situation deutlich verbessert und soll daher als dauerhaftes Angebot mit 100 Belegplätzen eingerichtet und weiterentwickelt werden.“ Dieses Anfang 2016 auf drei Jahre angelegte Modellprojekt mit zu Beginn 50 Belegplätzen hatte die Stadt Mainz gestartet, um kurzfristig Eltern in begrenzter Anzahl Betreuungsplätze in der Kindertagespflege zur Verfügung stellen zu können, für die Eltern nicht mehr zahlen müssen als für Kitaplätze (0-2jährige) bzw. Krippenplätze.

Der Kern: Eine Tagespflegeperson erhält zusätzlich zu den satzungsmäßigen Förderleistungen eine monatliche Pauschale, für die angebotenen Plätze. Diese Pauschale wird unabhängig von der Auslastung sowie bei Inanspruchnahme von 24 Schließtagen und bei Krankheit gezahlt. Bei den sogenannten Belegplätzen sind privatrechtliche Zuzahlungen der Eltern an die Tagespflegeperson vertraglich ausgeschlossen. Die Vermittlung der Plätze erfolgt durch die Stadt Mainz.

„Das Modell Belegplätze in der Kindertagespflege hat sich bewährt und die Erwartungen von Eltern, Tagespflegepersonen und Stadtverwaltung Mainz weitgehend erfüllt“, stellt Sozialdezernent Dr. Lensch fest. Bis zum Stichtag 31.3.2018 wurden im Kindergartenjahr 2017/2018 insgesamt 117 Kinder im Rahmen des Modellprojekts betreut. Es sind inzwischen insgesamt 65 Belegplätze entstanden. Dr. Lensch: „Nachdem dem Modellprojekt seit Anfang 2018 wieder eine Vollzeitkraft zur Verfügung steht, kann auch das Ziel, 100 Belegplätze zu schaffen, wieder angegangen werden.“

Die Abteilung Kindertagesstätten im Amt für Jugend und Familie verzeichnet aufgrund des unverminderten Zuzugs von jungen Familien eine ansteigende Nachfrage nach Betreuungsplätzen für ein- und zweijährige Kinder. Zum Stichtag 31.03.2018 wurden insgesamt 334 Kinder in Mainz in Kindertagespflege betreut, 89 Prozent sind im Alter zwischen 0 und 2 Jahren. „Die Kindertagespflege in Mainz ist als gleichwertiges Betreuungsangebot für die frühkindliche Förderung und Bildung ein wichtiger Baustein für die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Betreuung und Belegplätze bieten allen Seiten – Eltern und Kindern, Tagespflegepersonen und der Stadtverwaltung – Vorteile“, so Sozialdezernent Dr. Lensch.

Eine abschließende Befragung von am Modellprojekt teilnehmenden Eltern ergab, dass 72 Prozent der Familien die Finanzierbarkeit als wesentlichen Vorteil ansahen. Die teilnehmenden Tagespflegepersonen hoben insbesondere die bessere Auslastung und längerfristige Belegung der zuzahlungsfreien Plätze als Vorteil hervor. Die Stadtverwaltung wiederum kann dank der Belegplätze in der Kindertagespflege den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz besser erfüllen.

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Überblick: Modellprojekt „Belegplätze in der Kindertagespflege“

Ziele des Modellprojekts

Kindertagespflege in Mainz als gleichwertiges Betreuungsangebot für die frühkindliche Förderung und Bildung langfristig sichern
Verbesserte Auslastung der Tagespflegeplätze
Schaffung von zuzahlungsfreien Kindertagespflegeplätzen für Eltern

* * *

Vorteile

für die Tagespflegeperson:
Gewährung einer pauschalen Geldleistung für das Belegungsrecht unabhängig von der Betreuungsleistung

für die Eltern:
Zuzahlungen der Eltern an die Tagespflegeperson werden ausgeschlossen
Betreuungsangebot der Kindertagespflege können auch einkommensschwache Familien nutzen
Familienähnliche Betreuungsform

für das Kind:
längere Verweildauer der Kinder in der Kindertagespflege

für die Stadt:
Schaffung von weiteren Tagespflegeplätzen
Vermeidung von Klageverfahren und Sekundäransprüchen

* * *

Monatliche Belegpauschale

ab Vertragsbeginn wird eine monatliche Pauschale für die Dauer der Vertragslaufzeit zusätzlich zu den Förderleistungen gewährt
Gewährung der Belegpauschale unabhängig von der Betreuungsleistung

Schließzeitenpauschale

zusätzlich zu der monatlichen Belegpauschale
für die vertraglich vereinbarten Belegplätze
für insgesamt 24 Schließtage im Jahr
automatische Auszahlung in der Jahresmitte

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Herausgeber

Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Sarah Heil
Abteilungsleiterin und Pressesprecherin der Stadt Mainz
Stadthaus 'Große Bleiche' (Große Bleiche 46/Löwenhofstr. 1)
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