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Pressemeldung

(rap) Wem es am Wahlsonntag nicht möglich ist, das Wahlrecht im Wahllokal persönlich auszuüben, kann bekanntlich Briefwahlunterlagen beantragen.

Pressemitteilung: Antrag auf Briefwahlunterlagen

Das Wahlbüro der Stadt Mainz bittet, bei der schriftlichen Beantragung auf Folgendes zu achten:
Der Antrag muss zwingend unterschrieben sein.
Es muss zudem angekreuzt werden, für welche Wahl die Unterlagen beantragt werden:
- ob für die Haupt- und/oder Stichwahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters (ist hier nichts vermerkt, werden lediglich die Unterlagen zur Hauptwahl verschickt, Unterlagen zur möglichen Stichwahl entfallen.)
- oder für die Wahl zum Beirat für Migration und Integration.

Für welchen der beiden Wahlgänge die Wahlberechtigung besteht, ist immer der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen.

Es wird zudem darum gebeten, das Onlineformular unter www.mainz.de/briefwahl zu nutzen.

***

Herausgeber

Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Sarah Heil
Abteilungsleiterin und Pressesprecherin der Stadt Mainz
Stadthaus 'Große Bleiche' (Große Bleiche 46/Löwenhofstr. 1)
55116 Mainz
Telefon
+49 6131 12-22 21
Telefax
+49 6131 12-33 83
E-Mail
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