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Bauleitpläne im Verfahren: Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

- Offenlage -

Die Öffentliche Auslegung beinhaltet, dass die ausgearbeitete Planung gemäß Baugesetzbuch für den Zeitraum eines Monats öffentlich auszulegen ist. Der Zeitraum wird im Amtsblatt der Landeshauptstadt Mainz bekanntgegeben.

Auf mainz.de kann das Amtsblatt als pdf-Dokument heruntergeladen werden. Zusätzlich wird das Amtsblatt montags im Rathaus und im Stadthaus zur kostenlosen Abholung ausgelegt. Für Bürgerinnen und Bürger, die über keinen Zugang zum Internet verfügen, kann das Amtsblatt auch in den Ortsverwaltungen ausgedruckt werden.

Die öffentliche Auslegung erfolgt im Stadtplanungsamt sowie parallel im Rathaus der Stadt Mainz, in der entsprechenden Ortsverwaltung und im Internet.

Während der öffentlichen Auslegung besteht die Möglichkeit, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift die Anregungen vorzutragen.