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Allgemeine Informationen zu Steuern und Grundbesitzabgaben

Steuereinnahmen

Die wesentlichen Einnahmequellen eines städtischen Haushaltes sind die Steuern,die Steuerbeteiligungen und die sogenannten Schlüsselzuweisungen. Im Gegensatz zu den Gebühren, für die Bürger eine Gegenleistung von der Kommune erhalten, werden Steuern ohne konkrete Gegenleistung erhoben. Die Steuereinnahmen stellen den Beitrag der Allgemeinheit zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben dar.

Steuern

Die Gemeindesteuern bestehen aus:

  • den Realsteuern (Grundsteuer A für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe und Grundsteuer B für Grundstücke sowie Gewerbesteuer)
  • der Hundesteuer
  • der Vergnügungssteuer und
  • der Jagdsteuer

Grund- und Gewerbesteuer werden bundesweit und auf Bundesgesetzen basierend zur Wahrung einer einheitlichen Belastung der Grundstückseigentümer und Gewerbebetriebe erhoben. Allerdings verbleibt den Gemeinden das Recht zur Festsetzung eigener Steuerhebesätze. Die Gemeinden können daher die Höhe der Realsteuern entscheidend beeinflussen. Hunde-, Vergnügungs- und Jagdsteuer werden aufgrund von Satzungen der Städte und Gemeinden erhoben.

Steuerbeteiligungen

Die Städte und Gemeinden erhalten feste Anteile an folgenden Bundes- und Landessteuern (Steuerbeteiligungen:

  • Einkommensteuer
  • Umsatzsteuer

Einkommenssteueranteil

Die Finanzämter der Länder erheben die Einkommensteuer. Die Einkommensteuer ist keine Gemeindesteuer. Die Gemeinden erhalten einen Anteil an dieser Gemeinschaftssteuer. Der Anteil, der den Gemeinden zusteht, wird nach einem festen Schlüssel berechnet. Grundlage für die Bestimmung dieses Schlüssels sind die Eintragungen in den Steuerkarten. Für die Höhe des Anteils der Stadt ist es daher sehr wichtig, dass alle Mainzer Bürgerinnen und Bürger ihre Lohnsteuerkarten an das Finanzamt zurückgeben, auch wenn sie keine Einkommensteuererklärung abgeben wollen.

Umsatzsteuerausgleich

Der Familienleistungsausgleich (Kindergeld und Kinderfreibetragsregelung) wurde 1996 neu geregelt. Diese Systemumstellung hat bei den Städten und Gemeinden zu Verlusten bei der Einkommensteuer geführt. Diese Steuerverluste werden über eine Zuweisung des Landes kompensiert, die aus der Umsatzsteuer finanziert wird. Ferner erhält die Stadt Mainz einen Anteil an der Umsatzsteuer als Ausgleich für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer.

Schlüsselzuweisungen

Zusätzlich fließen den Gemeinden jährlich vom Land sogenannte Schlüsselzuweisungen zu, die aus den Landesanteilen verschiedener Steuern finanziert werden. Die Schlüsselzuweisungen sollen den Gemeinden eine gewisse Grundfinanzausstattung für die kommunalen Aufgaben garantieren.


Auf den nachfolgenden Seiten werden Einzelheiten zu den von den Gemeinden erhobenen Steuern und Gebühren erläutert. Die Erklärungen beziehen sich auf

  • Kommunale Steuern: Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer

Informationen zu Abfall- und Straßenreinigungsgebühr sowie die Einleitungsgebühr für Schmutzwasser und Niederschlagswasser finden Sie auf den Web-Seiten des Entsorgungsbetriebes bzw. des Entwässerungbetriebes.

Die eigentlich ebenfalls zu den Grundbesitzabgaben zählende Grundsteuer wird nach der Erhebung durch die Steuerverwaltung unter kommunale Steuern erläutert.