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Kopfillustration
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Teilungsvermessung 

Beschreibung

Teilung eines Flurstückes in mehrere selbständige Flurstücke durch örtliche Vermessung.

Voraussetzungen

Die Landeshauptstadt Mainz, die städtischen Eigenbetriebe oder die stadtnahen Gesellschaften müssen als Grundstückseigentümer der unmittelbar von der Vermessung betroffenen Flurstücke oder als Eigentümer der direkt benachbarten Flurstücke beteiligt sein.

Bei ausschließlich privaten Beteiligten liegt die Zuständigkeit bei den Katasterämtern oder den öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen oder Vermessungsingenieuren.

Adresse

Besucheranschrift

Zitadelle, Bau C
Am 87er Denkmal
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Mo - Do: 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr Fr: 9.00 - 13.00 Uhr

Aktuelles:

Vorsprachen und sonstige Besprechungen können derzeit nur in dringenden Fällen, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrgenommen werden.

Sie erreichen Ihre Ansprechpartner über die Ihnen bekannten Telefonnummern.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Am Gautor
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Frau Nadine Lickteig  +49 6131 12-2665  Nadine.Lickteigstadt.mainzde

Gebühren

Die Vermessungskosten werden berechnet nach der Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen des Bauamtes der Landeshauptstadt Mainz.

Rechtsgrundlagen

Landesgesetz über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm)