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eID-Karte 

Beschreibung

„eID-Karte“ ist die Abkürzung für „Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis.“ So definiert § 1 Abs. 1 des „Gesetzes über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis“ (eID-Karte-Gesetz) diesen Begriff.

Die eID-Karte sorgt dafür, dass bestimmte Personen, die keinen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel erhalten können, dennoch die Funktion des elektronischen Identitätsausweises nutzen können.

 

eID-Karten können nur Personen erhalten, die entweder Unionsbürger sind oder die über die Staatsangehörigkeit eines Staates verfügen, der dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört.

 

Wichtige negative Abgrenzungen:

  • Großbritannien ist seit dem 1. Februar 2020 nicht mehr Mitgliedstaat der Europäischen Union, sondern „Drittstaat“. Britische Staatsangehörige können somit keine eID-Karte erhalten. Das Abkommen über den Austritt ist hier verfügbar.
  • Zwischen der Türkei und der EU besteht zwar ein Assoziierungsabkommen, sie haben jedoch keinen Anspruch auf Ausstellung einer eID-Karte.
  • Nicht einbezogen sind ferner Staatsangehörige der Schweiz. Die Schweiz gehört weder zur EU noch ist sie Vertragspartner des EWR-Abkommens. Staatsangehörige der Schweiz können also keine eID-Karte erhalten.

eID-Karten für Angehörige aus EWR-Staaten:

Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR- Abkommen) ist eher wenig bekannt. Dieses Abkommen besteht zwischen den 27 EU-Mitgliedstaaten und den drei Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein (Eselsbrücke: „NIL-Staaten“). Staatsangehörige dieser drei Staaten können daher eine eID-Karte erhalten.

Gültigkeit:

  •  Personen ab 16 Jahre: 10 Jahre gültig


Der Ausweis kann ca. 6 Wochen nach Antragstellung abgeholt werden, es findet keine Benachrichtigung seitens der Bundesdruckerei statt.
Die Abholung kann ohne Termin am Schnellschalter 19/20 im Bürgerservice erfolgen.

 

Beantragung:

  • freiwillig
  • persönlich
  • nur im Bürgerservice möglich!

Hauptwohnung in Mainz = zuständige Behörde

Unterlagen

gültiger Nationalpass bzw. nationale ID-Card

Gebühren

  • 37,00 Euro

Zahlungsart

Bar / EC

Bearbeitungsdauer

5-6 Wochen (ca. eine Woche nach schriftlichem Erhalt des PIN-Briefes kann der Ausweis abgeholt werden)

Rechtsgrundlagen

§ 36b PAuswV