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Ausweispflicht, Befreiung 

Beschreibung

Grundsätzlich ist jeder deutsche Staatsangehörige, ab dem 16. Lebensjahr verpflichtet, ein Ausweisdokument zu besitzen.

In Ausnahmefällen kann jedoch eine Befreiung von dieser Ausweispflicht beantragt werden.
 
 
Beantragung:

  •  persönlich, sofern noch möglich
  •  schriftlich per Fax, Post oder E-Mail
  •  online per Online-Service
  •  eine bestellte Betreuung kann dies auch persönlich erledigen
     
     

Voraussetzungen

  •  Personen, die stark pflegebedürftig sind, oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus nicht verlassen können
  •  dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren

Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:

Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr

Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Die Terminkunden werden gebeten, pünktlich zum Termin zu erscheinen, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.

Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

  • ggf. Attest vom Arzt
  • ggf. Nachweis über die Pflegebedürftigkeit
  • letztes Ausweisdokument


Bei Personen mit Betreuung zusätzlich:

  • Generalvollmacht der betreuenden Person bzw. Urkunde de bestellten Betreuung
  • Ausweisdokument der Betreuung


Bei schriftlichen Antrag zusätzlich:

  • formloses Schreiben

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an

Fristen

  • persönlich: sofort
  • schriftlich: max. 14 Tage

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