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Reisepass vorläufig beantragen 

Beschreibung

Ein Reisepass wird grundsätzlich für alle Reisen außerhalb der europäischen Union benötigt
Die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses ist nur noch möglich, wenn nachgewiesen wird, das eine Ausstellung eines Expressreisepasses nicht mehr ausreicht.
(bis zum Reiseantritt weniger als 3 Werktage)

Beantragung:
- persönliche Vorsprache notwendig (Unterschriftsleistung und Abgabe der Fingerabdrücke erforderlich)

  •  bei Minderjährigen:
    Es müssen nicht zwingend beide Elternteile erscheinen, ggf. reicht eine Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils aus:
    • bei zusammenlebenden Eltern: es wird eine Einverständniserklärung des abwesenden Elternteil benötigt
    • bei getrennt lebenden Elternteilen: sofern der abwesende Elternteil mit dem gewöhnlichem Aufenthalt (Kind wohnhaft beim vorsprechenden Elternteil) einverstanden ist, wird keine Einverständniserklärung benötigt
    • bei ledigen Müttern: es wird grundsätzlich vom alleinigen Sorgerecht ausgegangen
    • bei nur einem Sorgeberechtigtem (lediger Vater) wird ein Nachweis über das gewährte Sorgerecht verlangt
  •  bei Kindern: diese müssen zwingend bei der Beantragung dabei sein, unabhängig vom Alter des Kindes
    - ab 10 Jahren muss das Kind unterschreiben / ab dem 6. Lebensjahr werden Fingerabdrücke erfasst

- wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt, er kann aber auch schon für Personen zwischen 0 und 18 Jahren ausgestellt werden, da der Personalausweis in einigen Ländern nicht anerkannt wird

- Der vorläufige Reisepass wird sofort ausgestellt

- Gültigkeit: 1 Jahr

Anmerkung:

  •  bitte die entsprechenden Einreisebestimmungen überprüfen (z.B. Auswärtiges Amt)
  •  bei Transitflügen über die USA reicht ein vorläufiger Reisepass nicht aus

Voraussetzungen

- Der/Die Antragsteller:in muss deutscher Staatsbürger sein
- Der Hauptwohnsitz ist in Mainz

  • wenn das nicht der Fall ist, muss eine vorherige Passermächtigung eingeholt werden

Bei minderjährigen Antragstellern:
- Zustimmung beider Sorgeberechtigten erforderlich, es sei denn, dass Einverständnis zum gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes besteht
- persönliche Vorsprache von mind. 1 Sorgeberechtigten

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren

Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:

Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr

Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Die Terminkunden werden gebeten, pünktlich zum Termin zu erscheinen, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.

Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

- alter Reisepass oder Personalausweis
- 1 biometrisches Lichtbilder (nicht älter als 6 Monate, schwarz-weiß oder bunt möglich)
- Reiseunterlagen/Flugticket/Hotelbuchung (zur Glaubhaftmachung der Notwendigkeit)

Sofern Sie über kein aktuelles Lichtbild verfügen, kann dieses gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von 5 € auch im Bürgerservice am Selbstbedienungsterminal aufgenommen werden.
Folgen Sie hierfür einfach den blauen Pfeilen im Eingangsbereich des Bürgerservices.
Das im Bürgerservice aufgenommen Lichtbild kann auch innerhalb von vier Tagen in den Ortsverwaltungen aufgerufen werden.


Bei Minderjährigen zusätzlich:
- Pass oder Personalausweis des anwesenden Elternteils

  • Falls die Eltern nicht in einer gemeinsamen Wohnung gemeldet sind (egal ob verheiratet, geschieden oder getrennt):

- schriftliche Einverständniserklärung sowie Kopie des Passes oder Personalausweises des  Elternteils, das nicht anwesend ist oder
- beide Eltern mit Pass oder Personalausweis sind bei der Beantragung anwesend

- Bei nur einem Erziehungsberechtigten: Der Sorgerechtsnachweis ist erforderlich

Gebühren

vorläufiger Reisepass: 26 Euro
vorläufiger Reisepass - nicht in Mainz wohnhaft: 52 Euro

Zahlungsart

Bar / EC

Fristen

Die sofortige Ausstellung des vorläufigen Reisepasses erfolgt bei Beantragung (mit Wartezeit vor Ort)