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Gewerbe abmelden 

Beschreibung

Die Abmeldung eines Gewerbebetriebs ist vorzunehmen, wenn:

  • der Betrieb aufgegeben wird.
  • der Betriebssitz in eine andere Gemeinde verlegt wird.


Das Gewerbe ist in der Gemeinde abzumelden, in der sich die Betriebsstätte befindet. Das Gewerbe muss zum Zeitpunkt der tatsächlichen Aufgabe abgemeldet werden. Bei einer verspäteten oder unterlassenen Anzeige kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.

Die Abmeldung des Gewerbes bei der Gewerbemeldestelle erfolgt schriftlich durch Vordruck per Post oder per E-Mail an unten genannte E-Mail-Adresse. Der Vordruck befindet sich als PDF-Datei am Ende dieser Webseite.

Achtung: Bei einer OHG oder GbR muss jeder Gesellschafter eine Gewerbeabmeldung erstatten.

Unterlagen

benötigte Unterlagen:

  • ausgedruckter und ausgefüllter Vordruck der Gewerbemeldung
  • Kopie Personalausweis oder Aufenthaltstitel bei Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürgern (jeweils Vorder- und Rückseite) oder Kopie Reisepass zusammen mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)

bei eingetragenen Firmen:

  • ausgedruckter und ausgefüllter Vordruck der Gewerbemeldung
  • Kopie der Personalausweise der Geschäftsführung

 
bei unselbstständiger Zweigniederlassung:

  • ausgedruckter und ausgefüllter Vordruck der Gewerbemeldung
  • Kopie der Personalausweise der Geschäftsführung

bei Vertretung des Gewerbetreibenden oder Geschäftsführers:

  • schriftliche Vollmacht
  • Original Ausweis des Vollmachtgebers
  • Original Ausweis des Vollmachtnehmers
  • davon jeweils eine Kopie (Vorder- und Rückseite) des Personalausweises oder Aufenthaltstitels bei NICHT-EU-Bürgerinnen und Bürgern

Hinweis: Führerschein, Krankenkassenkarte o.ä. sind nicht ausreichend und werden nicht akzeptiert. Es ist ein Personalausweis, Aufenthaltstitel oder Reisepass in Verbindung mit Meldebescheinigung vorzulegen!

Gebühren

Für die Prüfung und Bescheinigung des Empfangs einer Anzeige über die Aufgabe eines Gewerbebetriebs fallen Gebühren in Höhe von 40 Euro an.

Zahlungsart

Mittels Überweisung nach Erhalt eines Gebührenbescheids unter Angabe des darin mitgeteilten Vertragsgegenstandes.

Bearbeitungsdauer

Bitte teilen Sie uns eine zustellfähige Rechnungsadresse mit, an welche wir den Gebührenbescheid adressieren können. Weiterhin muss unbedingt ein Meldedatum angegeben werden. Ohne dieses kann Ihre Meldung nicht bearbeitet werden und es kommt zu Verzögerungen!

Rechtsgrundlagen

  • § 14 Gewerbeordnung (GewO)
  • § 2 Gewerbesteuergesetz
  • Ziffer 2 der Anlage zur Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung
    (besonderes Gebührenverzeichnis) vom 25.2.2002, GVBI Nummer 4 Seite 96)

Hinweise

Über die Gewerbeabmeldung werden folgende Stellen informiert:

  • Finanzamt
  • ggf. Handwerkskammer
  • Industrie- und Handelskammer
  • Amtsgericht
  • ggf. Berufsgenossenschaften
  • Dezernat Arbeitsschutz der Regierungspräsidien