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Hund anmelden (Hundesteuer) 

Beschreibung

Für das Halten von Hunden innerhalb der Stadt Mainz entrichten Hundehalter:innen eine Steuer.

Hundehalter:in ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder Betrieb aufgenommen hat.

  • Aufgenommen ist ein Hund da, wo er untergebracht ist, betreut und versorgt wird, unabhängig davon, wer der Eigentümer:in ist.
  • Alle in einem Haushalt oder in einem Betrieb aufgenommenen Hunde gelten als gemeinsam gehalten.
  • Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner:innen.
  • Hundehalter:in ist auch, wer einen Hund länger als 2 Monate in Pflege, Verwahrung oder auf Probe bzw. länger als drei Monate zum Anlernen hält.

Anmeldung

  • binnen 14 Tagen nach der Anschaffung oder nach dem Zuzug
  • per Post, Fax oder
  • persönliche Vorsprache

Neugeborene Hunde
gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft, so dass ab dann eine Anmeldung nötig wird

Zugelaufene Hunde
gelten mit Ablauf von einem Monat nach dem Zulauf als angeschafft

Bei Umzug innerhalb der Stadt Mainz ist der Steuerverwaltung lediglich die neue Anschrift mitzuteilen. Dies kann über das Formular Ummeldung bei Adressänderung (am Ende der Seite) erfolgen.

Ausgefüllte Formulare können auch im Bürgeramt oder in den Ortsverwaltungen der Stadt Mainz abgegeben werden; diese werden dann an die Steuerverwaltung Mainz weitergeleitet.

  • Die Steuerpflicht beginnt am 1. des auf die Anschaffung des Hundes folgenden Monats.
  • Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats in dem der Hund abgeschafft wurde.

Hundesteuermarke
Hundehalter:innen sind verpflichtet, die Hundesteuermarke mit sich zu führen, sofern sie der Hund nicht am Halsband trägt.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Große Bleiche
Große Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Aktuelle Information: 
Alle Ämter für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Bauhofstraße/ Landesmuseum
Linien: 6, 28, 62, 64, 65, 68, 78, 79, 93
Neubrunnenplatz/Römerpassage, Linien: 6, 64, 65, 78
Münsterplatz, Linien: 6, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 62, 63, 64, 65, 78,
80, 81, 90, 91, 653, 654, 660

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC im Foyer.

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Frau Eva Messer  +49 6131 12-3538  Eva.Messerstadt.mainzde

Unterlagen

  • ausgefülltes Formular
  • Kopie des Impfausweises (= EU-Heimtierausweis)
  • Formular für die Einzugsermächtigung
  • die Unterlagen, die im Einzelfall auf dem Formular genannt sind

Gebühren

Jährliche Beträge der Hundesteuer

  • 1. Hund: 186 Euro
  • 2. Hund: 216 Euro
  • für jeden weiteren Hund: 216 Euro
  • für jeden gefährlichen Hund: 600 Euro

    Die Hundesteuer ist jährlich festgesetzt; die Zahlung erfolgt jedoch in vierteljährlichen Raten am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.

Fristen

1 bis 3 Wochen

Hinweise

Ermäßigung bzw. Befreiung von der Hundesteuer in Ausnahmefällen:
Für spezielle Sonderfälle sieht die Hundesteuersatzung geringere Sätze bzw. eine Befreiung vor, aber in keinem Fall jedoch für gefährliche Hunde (auch nicht, wenn der Halter Grundsicherung oder ALG II bezieht)!
Weitere Infos siehe Merkblatt, bzw. Satzung.
Bei Personen, die ALG II empfangen, vermindert sich die Steuer um die Hälfte.

Lastschrifteinzugsverfahren:

  • Die Stadtkasse bietet für die Zahlung der Hundesteuer das Lastschrifteinzugsverfahren an
  • hierfür ist das Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der Stadtkasse einzureichen (per Post oder Fax)
  • die Einzugsermächtigung hat so lange Gültigkeit, bis sie schriftlich widerrufen wird
  • Sollte sich die Kontoverbindung ändern, ist dies schriftlich per Post oder Fax der Stadtkasse mitzuteilen

    Welche Hunde fallen unter "gefährliche Hunde"

    1) Alle Hunde folgender Rassen und von ihnen abstammende Hunde:
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Pit Bull Terrier

    2) Hunde, die von folgenden Rassen abstammen
    - werden als gefährlich eingestuft so lange nicht das Gegenteil nachgewiesen wird  (Nachweis erfolgt durch ein tierärztliches Gutachten)

  • Bullmastiff
  • Bull Terrier
  • Dogo Argentino
  • Dogue de Bordeaux
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastino Napoletano
  • Tosa Inu

    3) ALLE Hunde (theoretisch auch Dackel)
  • die sich bereits als bissig erwiesen haben
  • die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild oder Vieh hetzen oder reißen
  • die in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen angesprungen haben
  • die über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere vergleichbare Eigenschaft entwickelt haben