Jugendschöffen, Ehrenamt bei Gericht
Beschreibung
Alle 5 Jahre stellt der Jugendhilfeausschuss eine Vorschlagsliste auf, aus denen beim Amtsgericht Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gewählt werden.
Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Jugendstrafgerichtsbarkeit. Sie bringen als Vertreter der Bevölkerung ihre Lebenserfahrung, ihr Alltagswissen und ihr Engagement in die Hauptverhandlungen mit ein.
Neben bestimmten formalen Voraussetzungen - deutsche Staatsangehörigkeit, Wohnsitz in der betreffenden Gemeinde seit mindestens einem Jahr und im Alter zwischen 25 und 69 Jahren - sollen Jugendschöff_innen eine erzieherische Befähigung mitbringen und im Umgang mit jungen Menschen erfahren sein. Es reicht hierbei aus, dass man auf eine eigene Kindererziehung verweisen kann oder ehrenamtlich oder beruflich mit jungen Menschen zu tun hat oder hatte.
Für die Strafgerichtsbarkeit werden Schöffen und Schöffinen bestellt.
Für die Amtsperiode 2024 bis 2028 werden keine Bewerbungen für die Vorschlagsliste mehr benötigt.
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Frederik Dittrich | Haus des Jugendrechts | +49 6131 5861024 | Frederik.Dittrichstadt.mainzde |
Frau Linda Faller | Bretzenheim, Finthen, Hartenberg/Münchfeld, Marienborn, Laubenheim (F, I-Q, W-Z) | +49 6131 5861026 | Linda.Fallerstadt.mainzde |
Herr Leon Lindroth | – | +49 6131 5861025 | Leon.Lindrothstadt.mainzde |