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Pflegekinderdienst 

Beschreibung

Der Pflegekinderdienst bietet zwei Hilfen an: die Vollzeitpflege und die Bereitschaftspflege. Im Folgenden werden beide Leistungen beschrieben.

Vollzeitpflege:

Pflegekinder sind Kinder oder Jugendliche, die vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie leben können. Die Gründe hierfür sind vielfältig und reichen vom vorübergehenden Ausfall der Eltern durch Krankheit über Krisen, durch Arbeitslosigkeit, Trennung oder Scheidung bis hin zu hoch belasteten, instabilen Familiensituationen (Alkohol- oder Drogenabhängigkeit der Eltern, Vernachlässigung, Misshandlung, etc.).

Die Kinder haben dann oft keine Möglichkeit, in ihrem familiären oder sozialen Umfeld aufgefangen zu werden. Wenn das Jugendamt die Unterstützungsmöglichkeiten, die die Familie befähigen soll, das Kind wieder allein zu versorgen, ausgeschöpft hat, kann die Aufnahme in einer geeigneten Pflegefamilie zur Bewältigung der Situation notwendig sein.

Die Unterbringung kann zeitlich befristet oder auf Dauer angelegt sein. Die Auswahl geeigneter Pflegeeltern und die weitere Betreuung der Pflegefamilien sind Aufgaben des Pflegekinderdienstes. Eltern, die ein Pflegekind bei sich aufnehmen wollen, sollten folgende Voraussetzungen mitbringen:

  • eine positive Grundeinstellung zum Leben
  • Engagement und Freude im Umgang mit Kindern
  • Belastbarkeit
  • Kontaktfähigkeit
  • Gelassenheit und Geduld
  • Offenheit und Toleranz
  • Flexibilität
  • Bereitschaft, das eigene Erziehungsverhalten zu reflektieren
  • gesicherte wirtschaftliche Verhältnisse
  • genügend Platz für ein Pflegekind
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie

Pflegeeltern können verheiratet, unverheiratet oder alleinstehend sein, eigene Kinder haben oder auch nicht.

Für viele  Pflegekinder hat es sich als günstig erwiesen, wenn in der Pflegefamilie Vater und Mutter als Rollenvorbilder zur Verfügung stehen oder wenn eigene Kinder der Pflegeeltern dem Pflegekind Vorbild für soziales Lernen sein können.

Die Erfahrungen zeigen, dass es in der Regel Vorteile hat, wenn der Altersabstand zwischen den Pflegeeltern und dem Pflegekind einem natürlichen Eltern-Kind-Verhältnis entspricht und wenn das Pflegekind in der Geschwisterreihe das jüngste Kind ist. Wenn Eltern den Wunsch haben, ein Pflegekind bei sich aufzunehmen, prüft das Jugendamt die pädagogische Eignung und die äußeren Voraussetzungen z. B. Wohnungsgröße und wirtschaftliche Situation der Bewerbenden.

Bei guter Eignung und nach einer Teilnahme an einem obligatorischen Vorbereitungskurs gibt das Jugendamt sein Einverständnis zur Aufnahme eines Pflegekindes. Der finanzielle Bedarf des Pflegekindes wird durch die Zahlung eines altersgestaffelten monatlichen Pflegegeldes nach Festlegung des Landesjugendamtes abgedeckt. Bei Bedarf können einmalige Beihilfen oder Zuschüsse zur Erstausstattung, bei wichtigen persönlichen Anlässen, Ferienreisen, Schul- und Berufsbildung etc. gewährt werden. Unterstützung bei Fragen und Problemen erhalten die Pflegeeltern durch den Pflegekinderdienst in Form von pädagogischer Beratung, Fortbildungen und Seminaren, Hilfestellungen im Umgang mit den Herkunftseltern, rechtliche Hinweise, usw. Für weitere Informationen stehen die Mitarbeiter:innen des Pflegekinderdienstes gerne persönlich zur Verfügung.

Bereitschaftspflege:

Erleben Kinder (insbesondere Säuglinge und Kleinkinder) in ihrer Herkunftsfamilie eine akute Notsituation, weil ihre Erziehungsperson vorübergehend ausfällt, oder müssen sie zu ihrem Schutz kurzfristig aus ihren Familien herausgenommen werden, nimmt das Jugendamt diese Kinder in Obhut und bringt sie für einen befristeten Zeitraum in Bereitschaftspflegefamilien unter, bis ihr weiterer Verbleib geklärt ist.

Die Unterbringung erfolgt in der Regel ohne lange Vorbereitungszeit. Diese Aufgabe erfordert ein hohes Maß an Flexibilität und Belastbarkeit und sollte nur von Personen übernommen werden, die bereits berufliche Kenntnisse oder längere Erfahrung in der Betreuung von Kindern haben. Bereitschaftspflegefamilien werden intensiv auf ihre Aufgabe vorbreitet und arbeiten eng mit dem Jugendamt zusammen. Neben einem belegungsabhängigen erhöhten Pflegegeld erhalten Bereitschaftspflegeeltern für die Bereithaltung eines Zimmers sowie zur Altersvorsorge eine monatliche Pauschale. Die ständige Aufnahmebereitschaft wird vertraglich geregelt. Der Pflegekinderdienst (PKD) bietet Informationen, Beratung und Qualifizierung für Familien und Paare an, die Bereitschaftspflegekinder auf Zeit in ihrer Familie aufnehmen wollen.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Sprechzeiten für spezielle Anliegen an das Sachgebiet "Integrierte flexible Hilfen (IFH) und Pflegekinderwesen (PKD)" sind nur nach Vereinbarung möglich.

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

  • Erweitertes Führungszeugnis
  • Gesundheitsattest
  • Lebenslauf
  • Bescheinigung über die Teilnahme am Vorbereitungskurs

Gebühren

keine

Fristen

unterschiedlich, Beratung im persönlichen Gespräch

Rechtsgrundlagen

Diverse Gesetze aus SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz und BGB Bürgerliches Gesetzbuch