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Schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister 

Beschreibung

Eine Mutter hat das alleinige Sorgerecht, wenn:

  • die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet sind
  • keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben wurde
  • keine gerichtlichen Entscheidungen zum gemeinsamen Sorgerecht bekannt sind

Hierüber kann sie eine schriftliche Auskunft erhalten.

Zuständigkeit

  • Für die Ausstellung einer schriftlichen Auskunft aus dem Sorgeregister ist immer das Jugendamt zuständig, wo das Kind und die Mutter ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Wohnort) haben.
  • Das Jugendamt des Wohnortes wendet sich ggf. im Rahmen der Amtshilfe an das Jugendamt des Geburtsortes

Adresse

Besucheranschrift

Bonifazius-Turm B
Erthalstraße 1
55118 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Alle Ämter für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

  • Gültiger Ausweis
  • Geburtsurkunde (falls vorhanden)

Gebühren

Die Ausstellung der Bescheinigung ist gebührenfrei.