Sprungmarken
Dynamische Navigation einblenden
Dynamische Navigation ausblenden
Suche
Suche
Kopfillustration
Bild in voller Höhe anzeigen Bild in halber Höhe anzeigen

Geldwäscheangelegenheiten 

Beschreibung

Geldwäsche ist die Einschleusung illegal erwirtschafteten Geldes, wie etwa durch Drogen- oder Waffenhandel, in den Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Ziel des Geldwäschegesetzes ist es, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Dafür wird der zuständigen Aufsichtsbehörde ein Geldwäschebeauftragter benannt.

Das Standes-, Rechts- und Ordnungsamt der Landeshauptstadt Mainz ist Aufsichtsbehörde für:

  • Versicherungsvermittelnde
  • Immobilienmakler:innen
  • Güterhändler:innen

Wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen, geben Sie bitte Ihre Branchenzugehörigkeit an.

Weiterführende Informationen zum Thema Geldwäschebeauftragte und Geldwäschegesetz finden Sie in den zur Verfügung gestellten Merkblättern und Flyern.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Raum
206a
Telefon
+49 6131 12-3276
Telefax
+49 6131 12-3010
E-Mail
Geldwaeschepraeventionstadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Zentraler Vollzugs- und Ermittlungsdienst:
Der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst ist rund um die Uhr unter Tel. 12-49333 besetzt.


Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht:
Eine Vorsprache beim Fachbereich Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht ist nur im Rahmen eines vorab vereinbarten Termins möglich.

Bitte beachten Sie im Rahmen der Terminvereinbarung für Waffen-, Jagd- und Sprengstoffsachen auch die sich am Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens 
orientierende Buchstabenzuteilung:

Herr Weishahn,  Buchstaben     A - H         Tel. 12-2409
Herr Müller,       Buchstaben     I - S, St      Tel. 12-2414
Herr Busch,       Buchstaben     Sch, T - Z   Tel. 12-2399

Fischereischeine:
Eine Vorsprache beim Fachbereich für Fischereischeine ist nur im Rahmen eines vorab vereinbarten Termins möglich.

Thomas Feldmann     Tel. 12-3236
Michelle Schönberg   Tel. 12-3132


Fundbüro:
Das Fundbüro hat folgende Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag:
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr 
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr 
Freitag:
08.30 Uhr bis 13.00 Uhr

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Herr Amer Saikali  +49 6131 12-3276  Amer.Saikalistadt.mainzde

Rechtsgrundlagen

  • Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten - Geldwäschegesetz - vom 13.08.2008, zuletzt geändert am 18.02.2013 (BGBl I S. 268).
  • Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem Geldwäschegesetz (GwGZuVO) vom 04.05.2011
  • Allgemeinverfügung zur Bestellung Geldwäschebeauftragter

Hinweise

siehe Merkblatt für Verpflichtete im Nichtfinanzsektor: KENNEN SIE IHRE KUND:INNEN?