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Geldwäscheangelegenheiten 

Beschreibung

Geldwäsche ist die Einschleusung illegal erwirtschafteten Geldes, wie etwa durch Drogen- oder Waffenhandel, in den Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Ziel des Geldwäschegesetzes ist es, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Dafür wird der zuständigen Aufsichtsbehörde ein Geldwäschebeauftragter benannt.

Das Standes-, Rechts- und Ordnungsamt der Landeshauptstadt Mainz ist Aufsichtsbehörde für:

  • Versicherungsvermittelnde
  • Immobilienmakler:innen
  • Güterhändler:innen

Wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen, geben Sie bitte Ihre Branchenzugehörigkeit an.

Weiterführende Informationen zum Thema Geldwäschebeauftragte und Geldwäschegesetz finden Sie in den zur Verfügung gestellten Merkblättern und Flyern.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Raum
206a
Telefon
+49 6131 12-3276
Telefax
+49 6131 12-3010
E-Mail
Geldwaeschepraeventionstadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Termine können nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrgenommen werden.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Herr Amer Saikali  +49 6131 12-3276  Amer.Saikalistadt.mainzde

Rechtsgrundlagen

  • Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten - Geldwäschegesetz - vom 13.08.2008, zuletzt geändert am 18.02.2013 (BGBl I S. 268).
  • Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem Geldwäschegesetz (GwGZuVO) vom 04.05.2011
  • Allgemeinverfügung zur Bestellung Geldwäschebeauftragter

Hinweise

siehe Merkblatt für Verpflichtete im Nichtfinanzsektor: KENNEN SIE IHRE KUND:INNEN?