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Fischereischein für Jugendliche - Jugendfischereischein 

Kurzbeschreibung

Wichtige Information:
Wir bitten um Verständnis, dass die Bearbeitungszeiten für Ausstellungen und Verlängerungen von Fischereischeinen aus personalbedingten Gründen derzeit stark variieren und ggfs. 6 – 8 Wochen betragen können.

Beschreibung

Jugendliche zwischen 7 und 16 Jahren, die Fischerei ausüben möchten, können einen Jugendfischereischein erwerben. Sie brauchen keine Fischereiprüfung abzulegen.
Die Ausübung der Fischerei ist nur in Begleitung einer Person, die den "blauen" Fischereischein hat, erlaubt. Fischerei ohne Begleitung wird als Verstoß geahndet!

Mit Vollendung des 16. Lebensjahres müssen Jugendliche die Fischerprüfung ablegen und einen regulären Fischereischein beantragen.

Der Jugendfischereischein können Sie für das laufende Kalenderjahr beantragen. Eine anschließende Verlängerung um ein Kalenderjahr ist möglich. Dafür ist eine Vorsprache beim Standes-, Rechts- und Ordnungsamt notwendig.

Für die Ausstellung oder Verlängerung eines Jugendfischereischeins vereinbaren Sie bitte einen Termin unter den Telefonnummern +49 6131 12-3132 oder +49 6131 12-3236.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Telefon
+49 6131 12-3132
Telefon
+49 6131 12-3236
Telefax
+49 6131 12-3010
E-Mail
rechts-und-ordnungsamtstadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Termine können nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrgenommen werden.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).

Unterlagen

Erstausstellung:

  • ausgefüllter, unterschriebener Antrag
  • Einverständniserklärung einer erziehungsberechtigten Person
  • ein melderechtlicher Nachweis, z. B. Geburtsurkunde oder Kinderausweis
  • Personalausweis einer erziehungsberechtigten Person
  • ein Passbild, nicht älter als ein Jahr

Verlängerung:
Vorlage des bisherigen Jugendfischereischeins (Stempel)

Gebühren

Jugendfischereischein: 5,60 Euro

Zahlungsart

  • Bar
  • Überweisung
  • EC-Karte

    EC-Kartenzahlung erwünscht

Fristen

wird am Tag der Beantragung ausgefertigt

Rechtsgrundlagen

  • Landesfischereigesetz
  • Landesfischereiordnung