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Reisegewerbekarte 

Beschreibung

Ein Reisegewerbe ist, wenn man gewerbsmäßig, ohne vorhergehende Bestellung oder außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben,

  • Waren feilbietet bzw. ankauft oder Bestellungen für Waren aufsucht
  • Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht

Tätigkeiten als Schausteller ausübt

Beantragung:

  • persönliche Vorsprache erforderlich, liegen alle Unterlagen vor, wird die Reisegewerbekarte direkt ausgestellt

  • Die Reisegewerbekarte kann unbefristet oder befristet ausgestellt werden

  • die Ausstellung einer vorläufigen Reisegewerbekarte ist nicht möglich

Voraussetzungen

  • Der Antragsteller muss seinen Hauptwohnsitz in Mainz haben.
  • Der Antragsteller muss zuverlässig sein, z.B. nicht vorbestraft
     

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Raum
201
Telefon
+49 6131 12-2435
Telefax
+49 6131 12-3010
E-Mail
marcus.braunstadt.mainzde
E-Mail
rechts-und-ordnungsamtstadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Termine können nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrgenommen werden.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Herr Marcus Braun Gewerbe- und Handwerksrecht, Sonn- und Feiertagsgesetz, Sammlungen, Spielhallenrecht, Ladenöffnungsgesetz, Preisauszeichnung, Heilmittelwerbegesetz  +49 6131 12-2435  Marcus.Braunstadt.mainzde
 Herr Jaouad El Bakkal  +49 6131 12-2943  Jaouad.El-Bakkalstadt.mainzde

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass, ggf. Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen)
  • Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Ausländische Bürger/innen aus Nicht-EU-Staaten benötigen außerdem:

  • Aufenthaltsberechtigung bzw. Aufenthaltserlaubnis ohne Auflagen
  • Arbeitserlaubnis bei unselbständiger Gewerbeausübung

Gebühren

vom Einzelfall abhängig

Zahlungsart

  • Bar
  • Überweisung
  • EC-Karte

EC-Kartenzahlung erwünscht

Fristen

ca. 2 Wochen

Rechtsgrundlagen

  • § 55 ff. Gewerbeordnung
  • Grundlage für die Erhebung der Verwaltungsgebühr ist das Landesgebührengesetz für Rheinland- Pfalz vom 03.12.1974 (GVBl. S. 578) in der zurzeit geltenden Fassung.

Der Gebührenrahmen ergibt sich aus den Ziffern 1.10.1 des Besonderen Gebührenverzeichnisses für die Behörden der Wirtschaftsverwaltung - Anlage zur Landesverordnung vom 25.02.2002 (GVBl. 2002, S. 93)unter Berücksichtigung des Artikels 13 Abs. 2 der EU-Dienstleistungsrichtlinie i.V.m. § 1 a des Landesgebührengesetzes für Rheinland-Pfalz.

Hinweise

Ordnungswidrigkeiten:

Wer eine erlaubnispflichtige Tätigkeit ohne Reisegewerbekarte ausübt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, welche mit Geldbuße bis zu € 5.000,- geahndet werden kann


Einer Reisegewerbekarte bedarf nicht, wer:

  • gelegentlich bei der Veranstaltung von Messen,Märkten, Ausstellungen, öffentlichen Festen
    oder aus besonderem Anlass mit Erlaubnis der zuständigen Behörde Waren feilbietet; ausgenommen Schausteller,

  • selbstgewonnene Erzeugnisse der Land- und Forstwirtschaft, des Gemüse-, Obst- und Gartenbaus, der Geflügelzucht und Imkerei sowie der Jagd und Fischerei vertreibt; das gleiche gilt für die dem Erzeugerbetrieb beschäftigten Personen,

  • Versicherungs- oder Versteigerer- oder Maklergewerbe ausübt,

  • Bankgeschäfte ausübt,

  • von einer nicht ortsfesten Verkaufsstelle oder einer anderen Einrichtung in regelmäßigen, kürzeren Zeitabständen
    an derselben Stelle Lebensmittel oder andere Waren des täglichen Bedarfs vertreibt,

  • Druckereierzeugnisse auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen Orten feilbietet

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