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Schutz der Sonn- und Feiertage (Tanzverbot) 

Beschreibung

Zum Schutz der Sonntage sowie der gesetzlichen und kirchlichen Feiertage, gibt es grundsätzlich folgende Verbote:

Arbeitsverbot
Ausnahme z.B. Tätigkeiten zur Verhütung von Notständen

Verbot von Versammlungen und Veranstaltungen

  • an Karfreitag, am Totensonntag und am Volkstrauertag ab 4.00 Uhr
  • an Allerheiligen von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr
  • an Heilig Abend ab 13.00 Uhr

Verbot von Sportveranstaltungen:

  • an Karfreitag
  • an Ostermontag, Pfingstsonntag, Totensonntag, am Volkstrauertag und am 1. Weihnachtstag jeweils bis 13.00 Uhr

an Heilig Abend ab 13.00 Uhr

Verbot von Tanzveranstaltungen

  • von Gründonnerstag 4.00 Uhr bis Ostersonntag 16.00 Uhr
  • an Allerheiligen
  • am Volkstrauertag und
  • am Totensonntag
  • jeweils ab 4.00 Uhr an Heilig Abend
    ab 13.00 Uhr bis zum 1. Weihnachtstag 16.00 Uhr
  • Inhaber entsprechender Lokalitäten werden regelmäßig auf die Regelungen hingewiesen
  • Das Standes-, Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Mainz überwacht die Einhaltung

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Raum
201
Telefon
+49 6131 12-2435
Telefax
+49 6131 12-3010
E-Mail
marcus.braunstadt.mainzde
E-Mail
rechts-und-ordnungsamtstadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Termine können nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrgenommen werden.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Herr Jaouad El Bakkal  +49 6131 12-2943  Jaouad.El-Bakkalstadt.mainzde
 Herr Marcus Braun Gewerbe- und Handwerksrecht, Sonn- und Feiertagsgesetz, Sammlungen, Spielhallenrecht, Ladenöffnungsgesetz, Preisauszeichnung, Heilmittelwerbegesetz  +49 6131 12-2435  Marcus.Braunstadt.mainzde

Rechtsgrundlagen

Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (LFtG)

Hinweise

  • Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Regelungen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit
  • Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße geahndet werden