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Sprengstoffrecht 

Kurzbeschreibung

Eine Vorsprache beim Fachbereich Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht ist nur noch im Rahmen eines vorab vereinbarten Termins möglich. Bitte beachten Sie im Rahmen der Terminvereinbarung auch auf die sich am Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens orientierende Buchstabenzuteilung.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Raum
407/408
Telefon
+49 6131 12-2399
Telefon
+49 6131 12-2409
Telefon
+49 6131 12-2414
E-Mail
sprengstadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Termine können nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrgenommen werden.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Herr Johannes Weishahn
  • Buchstabenbereich: A bis H
 +49 6131 12-2409  waffenstadt.mainzde
 Herr Christian Müller
  • Buchstabenbereich: I bis S, St
 +49 6131 12-2414  waffenstadt.mainzde
 Herr Nico Busch
  • Buchstabenbereich: Sch, T bis Z
 +49 6131 12-2399  waffenstadt.mainzde

Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung, Verlängerung oder Änderung einer Erlaubnis § 27 SprengG zum Erwerb von Treibladungspulver (Nitro- und Schwarzpulver). Nutzen Sie dazu bitte die zur Verfügung stehende Vorlage.

  • Anlage zum Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Erlaubnis nach § 27 SprengG

  • Original des Fachkundezeugnisses

  • Original der Erlaubnis nach § 27 SprengG

  • Bedürfnisnachweis (siehe Merkblatt unter Downloads)

  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 24 Abs. 1 der 1. SprengV für das Abbrennen eines Kleinfeuerwerks. Nutzen Sie dazu bitte die zur Verfügung stehende Vorlage.

Rechtsgrundlagen

  • Sprengstoffgesetz (SprengG)
  • Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)

Hinweise

Voraussetzungen: Siehe Merkblätter Erlaubnis nach § 27 SprengG und § 24 Abs. 1 der 1. SprengV (Kleinfeuerwerk). Da eine eigenhändige Unterschrift in den Formularen notwendig ist, bitten wir Sie, uns diese nicht per E-Mail zu übersenden. Es werden deshalb nur Anträge/Anzeigen akzeptiert, die uns unterschrieben auf dem Postwege oder per Fax zugehen. Falls genaue Informationen gewünscht sind, können diese unter Downloads (Merkblatt) heruntergeladen werden.