Straßenmusik
Beschreibung
Ein Merkblatt enthält alle Informationen, welche Regelungen beachtet werden müssen, wenn man in der Mainzer Innenstadt Straßenmusik darbieten möchten.
Die Stadtverwaltung Mainz hat am 30.03.2004 eine Allgemeinverfügung erlassen. um die Darbietung von Straßenmusik in den Fußgängerzonen der Mainzer Innenstadt zu regeln.
Den vollständigen Wortlaut der Allgemeinverfügung können Sie beim Standes-, Rechts- und Ordnungsamt einsehen.
Das Merkblatt regelt u.a.:
- sog. "Spielzonen"
- wann die Straßenmusik erlaubt ist
- wo und wie lange sie sein darf
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-FlügelKaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Termine können nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrgenommen werden.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport