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Straßenmusik 

Beschreibung

Ein Merkblatt enthält alle Informationen, welche Regelungen beachtet werden müssen, wenn man in der Mainzer Innenstadt Straßenmusik darbieten möchten.

Die Stadtverwaltung Mainz hat am 30.03.2004 eine Allgemeinverfügung erlassen. um die Darbietung von Straßenmusik in den Fußgängerzonen der Mainzer Innenstadt zu regeln.

Den vollständigen Wortlaut der Allgemeinverfügung können Sie beim Standes-, Rechts- und Ordnungsamt einsehen.

Das Merkblatt regelt u.a.:

  • sog. "Spielzonen"
  • wann die Straßenmusik erlaubt ist
  • wo und wie lange sie sein darf

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
E-Mail
rechts-und-ordnungsamtstadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Termine können nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrgenommen werden.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).