Sprungmarken
Dynamische Navigation einblenden
Dynamische Navigation ausblenden
Suche
Suche
Kopfillustration
Bild in voller Höhe anzeigen Bild in halber Höhe anzeigen
Sie befinden sich hier:
  1. Verwaltung & Politik
  2. Verwaltungsorganisation
  3. Haushalt
  4. Der doppische Haushalt

Der doppische Haushalt

Im Mittelpunkt des neuen Rechnungskonzeptes steht der auf Aufwendungen und Erträgen basierende Ergebnishaushalt beziehungsweise die Ergebnisrechnung. Stark vereinfacht ersetzt diese Rechnungskomponente ergänzt um die nicht zahlungswirksamen Ressourcenverbräuche den bisherigen kameralen Verwaltungshaushalt.

In der kommunalen Bilanz (auch Vermögensrechung genannt) werden alle Vermögens- und Schuldenpositionen der Kommune aufgeführt. Die kommunale Bilanz kann auch als das "wirtschaftliche Gedächtnis" des neuen Rechnungskonzeptes bezeichnet werden. Sämtliche Vermögensgegenstände und vor allem sämtliche Schulden werden hierin erfasst und jährlich fortgeschrieben.
Als dritte Komponente ist der Finanzhaushalt beziehungsweise die Finanzrechung vorgesehen, in der die Einzahlungen und Auszahlungen aufgeführt werden. Hier geht es um die Liquiditätssituation der Kommune. In Bezug auf die Abbildung der investiven Ein- und Auszahlungen ersetzt diese Komponente den bisherigen kameralen Vermögenshaushalt.

Fester Bestandteil der haushaltsrechtlichen Neukonzeption ist darüber hinaus die Erstellung von Teilergebnishaushalten bzw. Teilfinanzhaushalten. Hierdurch wird einem zentralen Anliegen der Verwaltungsreform, nämlich der Schaffung von dezentraler Ressourcenverantwortung (mit Hilfe von Budgetierung) und der Zusammenführung von Fach- und Ressourcenverantwortung, Rechnung getragen.

Der Ergebnishaushalt bzw. die Ergebnisrechnung stellt das Herzstück des neuen Rechnungskonzeptes dar:
Grundsätzlich müssen alle Aufwendungen eines Planungszeitraumes durch Erträge gedeckt sein. Hierin besteht eine der wesentlichen Neuerungen: Es kommt nicht mehr (allein) auf die Deckung der Auszahlungen (Geldverbrauch) durch Einzahlungen (Geldzuwächse) an. Der gesamte Werteverbrauch (Aufwendungen) eines Jahres ist durch entsprechende Wertzuwächse (Erträge) zu decken. Dies ist das Kernanliegen des sogenannten Ressourcenverbrauchskonzeptes. Der Blick in den Ergebnishaushalt zeigt, ob dementsprechend geplant wurde, d.h. ob die Kommune ihren Ressourcenverbrauch durch Erträge decken kann oder sie bei einer Unterdeckung von ihrer Substanz lebt.

Eine Schlüsselposition in der Bilanz, die auch Vermögensrechnung genannt wird, ist das Eigenkapital. Das Eigenkapital ist die Differenz zwischen Vermögen (Aktiva) und Schulden (Passiva). Der Ausweis des Eigenkapitals zeigt an, ob das Vermögen einer Kommune höher ist als die Schulden. Falls dies nicht der Fall ist, wird die Position "Eigenkapital" auf der Aktivseite der Bilanz unter der Position "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" ausgewiesen.

Grundsätzlich erhöht sich das Eigenkapital durch einen Überschuss in der Ergebnisrechnung. Eine Unterdeckung in der Ergebnisrechnung führt dagegen zu einer Minderung des Eigenkapitals.

Der Finanzhaushalt bzw. die Finanzrechnung geben Hinweise zur Liquiditätssituation der Kommune. Ist der Liquiditätssaldo positiv, findet sich dieser in der Bilanz auf der Aktivseite unter der Position "Liquide Mittel" wieder. Ist er dagegen negativ, deutet dies auf die Notwendigkeit von (zusätzlichen) Kreditaufnahmen hin.

Der Haushaltsausgleich in der kommunalen Doppik ist auf alle drei Rechnungskomponenten ausgedehnt. Zunächst müssen im Ergebnishaushalt/-rechnung alle Aufwendungen durch Erträge gedeckt werden, Dadurch wird sichergestellt, dass die Kommune kein Eigenkapital verzehrt. Des Weiteren muss im Finanzhaushalt/-rechnung ein Zahlungsmittelüberschuss ausgewiesen werden, der ausreicht, um die Tilgung von Investitionskrediten vornehmen zu können. Durch diese Ausgleichsvorschrift soll eine Nettoneuverschuldung vermieden werden. Schließlich ist die Bilanz ausgeglichen, wenn kein negatives Eigenkapital ausgewiesen wird.

Das neue Haushaltsrecht stellt im Kern auf ein neues Steuerungskonzept ab. Der Neue Haushalt ist mit dem Ergebnishaushalt nur unvollständig beschrieben. Vielmehr muss dieses Bild ergänzt werden um den sogenannten Produkthaushalt.

Im Produkthaushalt geht es um die Integration von Leistungs- (Produkt-) und Ressourcensteuerung (Finanzsteuerung). Der Produkthaushalt enthält mithin neben Finanzinformationen (Aufwendungen und Erträge) Informationen zu den kommunalen Leistungen, den Produkten sowie den damit verfolgten Zielen. Durch die Zusammenführung dieser Informationen im neuen Haushalt wird transparent,

  • welche kommunalpolitischen Ziele verfolgt werden
  • welche Leistungen(/Produkte hierfür bereitgestellt werden
  • welche Ressourcen hierfür zur Verfügung stehen (sollen).

Die systematische Verknüpfung von Finanz- und Produktinformationen eröffnet den Blick dafür, was öffentliche Leistungen (Produkte) kosten. Im Gegensatz zum kameralen Rechnungswesen wird demnach nicht mehr nur dargestellt wie viel Mittel zur Verfügung gestellt werden, sondern vor allem wozu sie bereitgestellt werden.