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Landeshauptstadt Mainz
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Themen von A bis Z

Wir haben für Sie Informationen aus den unterschiedlichsten Bereichen zusammengetragen von denen wir denken, dass sie für Sie relevant sein können. Die Informationen geben Ihnen einen ersten Überblick und nennen mögliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.

Betreuungsbehörde

Die Betreuungsbehörde ist zuständig für die Koordination von rechtlichen Vertretungen für hilfebedürftige Erwachsene, die Beratung und Information von Betreuerinnen und Betreuern, die Beratung und Information von hilfebedürftigen Erwachsenen bzw. deren Angehörigen und Führung von Betreuungen.

Betreuungsverein

Die Betreuungsvereine in Mainz haben sich zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen.
Weitere Informationen btv-mainz.de

Compass Pflegeberatung

Die Compass Pflegeberatung ist ein Beratungsangebot der privaten Kassen für hilfe- und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Sie ist das Äquivalent zu den Pflegestützpunkten für diejenigen, die privat kranken- und pflegeversichert sind.

Ansprechpartnerin für Mainz ist Birgit Klein:
Telefon: +49 800 101 8800
MZ02compass-pflegeberatungde
team_mainz-rheinhessencompass-pflegeberatungde

Weitere Informationen unter:
compass-pflegeberatung.de

Ehrenamtskarte

Die Stadt Mainz beteiligt sich an dem landesweiten Projekt der "Ehrenamtskarte". Die Ehrenamtskarte ist Anerkennung für ehrenamtliches Engagement. Anspruch auf die Ehrenamtskarte und die damit verbundenen Vergünstigungen haben Menschen, die sich durchschnittlich fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagieren. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Landesregierung.


Bürgerinnen und Bürger der Stadt Mainz können die Ehrenamtskarte beim Ehrenamtsbüro MEM beantragen.

finanzielle Hilfen

Sollten die finanziellen Mittel im Alter nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit beim Amt für soziale Leistungen einen entsprechenden Antrag zu stellen. Es werden beispielsweise Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes sowie die angemessene Mietzahlung (Kosten der Unterkunft) gewährt oder aber auch die notwendigen Hilfen zur Lebensführung im Alter ermöglicht.

Für eine entsprechende Antragstellung nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit der jeweils zuständigen Sachbearbeiterin bzw. dem zuständigen Sachbearbeiter auf.

Folgende Leistungen könnten bei Vorliegen der Voraussetzungen geleistet werden:

Gemeindeschwester plus

Informations- und Beschwerdetelefon Pflege

Das Informations- und Beschwerdetelefon Pflege und Wohnen in Einrichtungen der Verbraucherzentrale Rheinlad-Pfalz informiert und berät unter anderem bei Problemen in der ambulanten und stationären Pflege, bei Fragen zur Abrechnung oder Vertragsgestaltung von Pflegeanbietern, bei Fragen zur Pflegeversicherung wie Pflegestufen und einzelnen Pflegeleistungen sowie zur Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen.

Die Beratung erfolgt telefonisch oder schriftlich.

Weitergehende Informationen erhalten Sie hier verbraucherzentrale-rlp.de

KISS Mainz

Die Kontakt- und Informationsstelle Mainz des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. berät, unterstützt und fördert Selbsthilfegruppen, -initiativen und Institutionen im Sozial- und Gesundheitsbereich.

Weitergehende Informationen erhalten Sie hier: www.kiss-mainz.de

Landesberatungsstelle Neues Wohnen

Die Landesberatungsstelle Neues Wohnen Rheinland-Pfalz ist unter dem Dach der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG) angesiedelt. Sie bietet Information und Beratung zu alternativen, gemeinschaftlich organisierten und generationenübergreifenden Wohnformen an. Die Landesberatungsstelle richtet sich an private Initiativen und Interessierte ebenso wie an Kommunen, Wohnungsbauunternehmen, Pflegedienstleister und Sozialverbände.

Weitergehende Informationen erhalten Sie hier: lzg-rlp.de

MainzPass

Der MainzPass ist eine freiwillige Leistung der Landeshauptstadt Mainz. Er berechtigt den Inhaber zu Vergünstigungen.

Notfall-Karte

Die Pflegestützpunkte in Mainz haben eine Notfall-Karte entwickelt, die sicherstellen soll, dass in einer Notfallsituation die erforderlichen Informationen über eine hilfe- und pflegebedürftige Person schnellstmöglich weitergegeben werden. Sie ist so gestaltet, dass sie gut ins Portemonnaie passt und so problemlos immer mitgenommen und im Notfall schnell gefunden werden kann. Die Notfall-Karte ist im Rahmen von Beratungsgesprächen kostenlos bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Mainzer Pflegestützpunkte erhältlich.

Pflegestützpunkte

Die Pflegestützpunkte sind ein kostenloses Beratungsangebot, welches sich an behinderte, ältere und pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige wendet. Die Beratung erfolgt persönlich, vertraulich, kompetent sowie trägerneutral und kostenfrei. Die Koordination aller Möglichkeiten der Versorgung im Pflege- oder Krankheitsfall orientiert sich dabei an den Wünschen und Bedürfnissen der Betroffenen.

Die Fachkräfte informieren unter anderem über Angebote der ambulanten Versorgung, Entlastungs- und Schulungsangebote für pflegende Angehörige, über Tages- und Kurzzeitpflege und Pflegeheime. Bei Bedarf unterstützen sie bei der Organisation der notwendigen Hilfen. Auf Wunsch erfolgt die Beratung auch zu Hause.

In Mainz stehen in sechs Beratungsstellen Ansprechpartnerinnen und - partner zur Verfügung, die Beratungsstellen sind dabei bestimmten Stadtteilen zugeordnet.

Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist organisatorisch angesiedelt bei den Krankenkassen. Wer Leistungen aus der Pflegeversicherung erhält, entnehmen Sie bitte dem beigefügten Infoblatt.

Weitere Information und Beratung erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse und den Pflegestützpunkten.

Schuldnerberatung

Schuldnerberatungsstellen bieten überschuldeten Personen und Familien Beratung und Unterstützung bei der Bewältigung ihrer finanziellen Probleme.

Beratung finden Sie hier sbb-mainz.de

Informationen zu Schuldnerberatung in Verbindung mit einer Suchterkrankung finden Sie auf mainz.de.

Seniorenwegweiser

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Jeder Mensch kann durch Unfall oder Krankheit in die Situation geraten, für sich selbst keine Entscheidung treffen zu können.

Um dennoch Einfluss nehmen zu können besteht die Möglichkeit, im Vorfeld eine Person des persönlichen Vertrauens zu benennen und zu bevollmächtigen, die dann im Notfall die notwendigen Entscheidungen treffen darf. Das geschieht über eine Vorsorgevollmacht.

Ist eine medizinische Behandlung erforderlich kann in einer Patientenverfügung vorab die Haltung zu medizinischen Maßnahmen formuliert werden. Diese bietet den behandelnden Ärzten oder den Bevollmächtigten Orientierung.

Beratungen zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung erhalten Sie bei der Betreuungsbehörde oder den Betreuungsvereinen.

Weitere Informationen finden Sie unter hier bmjv.de

Wohnraumanpassung

Die wenigsten Wohnungen sind barrierefrei, doch häufig genügen schon kleine Veränderungen um den Bewegungsspielraum im Alltag erheblich zu vergrößern.

Beratung zu Hilfsmitteln und Wohnraumanpassung erhalten Sie bei den Pflegestützpunkten und bei der Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen angesiedelt bei der Verbraucherzentrale.