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Pressemeldung

Neue Regelungen gelten in der Landeshauptstadt Mainz für Tagespflegepersonen zum 01.04.2020.

(Pressemitteilung) Keine Schließung von Tagespflegestellen aufgrund finanzieller Schieflage: Betreuungsangebote für Eltern auch nach der Coronakrise

(ekö) In Absprache mit dem Gesundheitsamt wird die Zahl der zu betreuenden Kinder auf drei Kinder pro Tagespflegestelle reduziert. Ziel ist es, die Kontakte innerhalb der Tagespflegestelle zu reduzieren. Dieses wird schnellstmöglich umgesetzt. Betroffenen Familien, deren Kinderbetreuung hierdurch nicht mehr sichergestellt wird, werden von der Abteilung Kindertagesstätten und Kindertagespflege beraten und in Notfällen versorgt.
Aufgrund der aktuellen Situation erweitert die Stadtverwaltung Mainz die Abwesenheitsregelung der gültigen Satzung für die Finanzierung der Kindertagespflege ab dem 01.04.2020 bis zum 30.4.2020. (Regelung, wenn Kind nicht zur Betreuung gebracht wird, Tagespflegeperson dazu aber bereit steht).

Die Abteilung Kindertagesstätten steht allen Tagespflegepersonen beratend zur Seite. Finanzielle Ausfälle der Tagespflegepersonen durch Schließungen der Tagespflegestelle, Reduzierung des Betreuungsangebotes oder weiteren krisenbedingten Sachverhalten, erfolgen entweder auf Basis einer Erstattung nach dem neuen Sozialdienstleistereinsatzgesetzes bzw. einer Härtefallregelung der Stadtverwaltung Mainz. Hierzu werden die Tagespflegepersonen noch schriftlich informiert.

Die Stadtverwaltung Mainz wird dafür sorgen, dass keine Tagespflegeperson durch finanzielle Schieflage ihre Pflegestelle schließen muss und nach der Coronakrise die Betreuungsangebote für Eltern zur Verfügung stehen.

Herausgeber

Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Sarah Heil
Abteilungsleiterin und Pressesprecherin der Stadt Mainz
Stadthaus 'Große Bleiche' (Große Bleiche 46/Löwenhofstr. 1)
55116 Mainz
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