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Feuerwerk anmelden

Wenn Sie als Privatperson außerhalb des Jahreswechsels ein Kleinfeuerwerk abbrennen möchten, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung. 

Diese müssen Sie vorab beantragen und kann gegebenenfalls mit Auflagen versehen werden.

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Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Kaiserstraße 3
55116 Mainz

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Postfach 3620
55026 Mainz

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