Coronavirus: Hilfe für Kulturschaffende
Möglichkeiten und Nothilfen für Kulturschaffende während der Corona-Krise
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kulturschaffende,
die Pandemie und ihre Folgen für das öffentliche und insbesondere kulturelle Leben in Mainz sind auch 2021 noch immer deutlich spürbar: Veranstaltungen sind abgesagt, Kultureinrichtungen geschlossen und das kulturelle Leben in Mainz ist weitestgehend zum Erliegen gekommen. Kulturschaffende sind von den Absagen und Schließungen unmittelbar finanziell betroffen und befinden sich dadurch in vielen Fällen in einer wirtschaftlichen Notlage. Sowohl Bund und Länder als auch die Städte haben Möglichkeiten auf den Weg gebracht, um Kulturschaffende in dieser schwierigen Situation wirksam zu unterstützen und den Fortbestand von Kultureinrichtungen zu sichern.
Als Information für Kultureinrichtungen und Kulturschaffende hat die Landeshauptstadt Mainz nachfolgend potentielle Möglichkeiten aufgelistet, die dabei helfen können, die finanziellen Folgen der Corona-Krise abzumildern. Die Liste wird fortlaufend aktualisiert.
Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Kraft und Gesundheit.
Landeshauptstadt Mainz
Amt für Kultur und Bibliotheken | Kulturabteilung
Maßnahmen und Möglichkeiten der Landeshauptstadt Mainz
Unter dem Motto "Mainz startet durch 2021" wurden Vorbereitungen für die Lockerungen ergriffen, damit die Kulturschaffenden in Mainz - sobald es die Infektionslage zulässt - wieder durchstarten können.
- Für die Förderung von Kulturinitiativen und -projekten, insbesondere für Corona-konforme Veranstaltungsreihen, die digital oder in alternativen Räumen stattfinden, stellen wir einen Projekttopf von 100.000 Euro zur Verfügung.
- Projekte und Veranstaltungen, die sich thematisch mit der Corona-Pandemie auseinandersetzen, können gegebenenfalls ebenfalls berücksichtigt werden.
- Kleine Musik- und Chorprojekte, die Senior:innen in den Altenheimen zu Gute kommen, sollen finanziell gefördert werden.
- Die im Jahr 2020 gestartete Reihe "Kultur verbindet - Zitadelle live!", die Kulturschaffenden Auftrittsmöglichkeiten in der Krise zu ermöglicht, wird auch 2021 fortgesetzt.
- Ebenso wird es eine Neuauflage der "Kulturgärten" geben, die Künstler:innen eine Bühne im Hof des Kurfürstlichen Schlosses und im KUZ geboten haben.
Eine Unterstützung beantragen können Vereine, Initiativen sowie Einzel-Personen der Freien Szene.
Maßnahmen und Möglichkeiten des Landes Rheinland-Pfalz
Entschädigung bei Verdienstausfall aufgrund von Quarantäne
Wer aufgrund des Coronavirus durch Anordnung des Gesundheitsamtes offiziell unter Quarantäne steht und deshalb einem Tätigkeitsverbot unterliegt, kann für den Verdienstausfall eine Entschädigung beantragen, sofern während der Quarantäne keine Krankschreibung erfolgte.
Nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie
Selbständige den Verdienstausfall direkt ersetzt. Als Berechnungsgrundlage dient der letzte vorliegende Einkommenssteuerbescheid. Die Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung werden von dem entschädigungspflichtigen Land (§ 57IfSG) übernommen. Eine Erstattung der Aufwendungen kann beantragen, wer nicht der Versicherungspflicht unterliegt.
Arbeitgeber zahlen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in einem Quarantänefall den Lohn zunächst für 6 Wochen weiter. Die Lohnfortzahlung kann erstattet werden.
FAQ für die Kulturschaffenden in Rheinland-Pfalz des Kulturbüros Rheinland-Pfalz
Telefonische Beratung für Kunst- und Kulturschaffende
Roderick Haas – Kulturnetz Pfalz e.V.
Telefon: 0176 23 26 34 83
E-Mail: roderick.haaskulturnetzpfalzde
Maßnahmen und Möglichkeiten des Bundes
NEUSTART KULTUR
Hilfsprogramm für freie Orchester
Informationen der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung
Förderprogramme der Kulturstiftung des Bundes
Hilfspaket des Bundes für Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen
Die Bundesregierung sieht für Solo-Selbständige sowie Kleinstunternehmerinnen und
–unternehmer eine Corona-Soforthilfe in Höhe von insgesamt 50 Milliarden Euro vor.
Die Soforthilfe soll in Form von Zuschüssen zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsstellenden und zur Überbrückung von akuten Zahlungsschwierigkeiten gewährt werden. Kleinstunternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten erhalten eine Einmalzahlung von bis zu 9.000 Euro für 3 Monate; Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten erhalten eine Einmalzahlung bis zu 15.000 Euro für 3 Monate.
Die Hilfen sollen noch in dieser Woche im Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.
Zuwendungen der Kulturstiftung des Bundes
Die Kulturstiftung des Bundes sieht Kosten, die bis zu einem möglichen Projektabbruch entstanden sind, weiterhin als zuwendungsfähig an, auch wenn vorgesehene Veranstaltungen nicht stattfinden können.
Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
Bei der Bundesagentur für Arbeit besteht die Möglichkeit Arbeitslosengeld II (ALG II) zu beantragen. Aufgrund der Coronakrise wurde bekannt gegeben, dass die Antragsstellung vereinfacht werden soll, wodurch zunächst für die Dauer von 6 Monaten sowohl die Vermögensprüfung als auch die Prüfung über die Angemessenheit der Miete ausgesetzt wird.
Weiterhin soll ein erleichterter Bezug von Kinderzugschlag möglich sein.
In Mainz ist das Jobcenter für ALG II-Anträge zuständig. Persönliche Beratungen können derzeit jedoch nicht stattfinden.
Kurzarbeitergeld (KUG)
Muss ein Unternehmen seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Auch werden den Arbeitgeberinnen und Arbeitsgebern die Sozialbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden erstattet.
Anspruch auf KUG besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten von einem erheblichen Arbeitsausfall betroffen sind. Auch Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter haben Anspruch auf KUG. Bei geringfügig Beschäftigten greifen die Regelungen des KUG jedoch nicht. Zuständig ist die Bundesagentur für Arbeit Mainz.
Steuerliche Hilfsmaßnahmen
Der Bund hat beschlossen, dass die Finanzbehörden bei unmittelbarer Betroffenheit von der Corona-Krise bis Ende 2020 Stundungen von Steuerschulden erlassen. Ebenso können Steuervorauszahlungen angepasst werden und auf Vollstreckungsmaßnahmen sowie Säumniszuschläge wird verzichtet. Der Antrag ist beim jeweils zuständigen Finanzamt zu stellen.
Verbilligte Darlehen des Bundes über die KfW-Bank
Die KfW bietet Möglichkeiten zur kurzfristigen Versorgung von Unternehmen mit Liquidität. Bereits bestehende Kredite für Unternehmen, Selbständige und freiberuflich Tätige werden auf dem Weg der Bankdurchleitung sowie im Rahmen von Konsortialfinanzierungen genutzt und die Zugangsbedingungen und Konditionen verbessert. Das Angebot stellt keinen Zuschuss dar. Unternehmen, Selbständige und Freiberuflerinnen und Freiberufler können sich an den Finanzierungspartner ihres bestehenden Kredits wenden.
Maßnahmen und Möglichkeiten von Interessenverbänden
Informationen für Fotografen und Filmgestalter über den Berufsverband Freie Fotografen und Filmgestalter e.V. (BFF)
Soforthilfe der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL)
Beiträge der Künstlersozialkasse (KSK)
Die KSK bietet die Möglichkeit, nach einer geänderten Einkommenserwartung Beiträge anzupassen. Bei akuten Zahlungsschwierigkeiten können außerdem individuelle Zahlungserleichterungen gewährt werden.
Soforthilfe für freiberufliche Musikerinnen und Musiker der Deutschen Orchesterstiftung
Die Deutsche Orchesterstiftung hat für freiberufliche Musikerinnen und Musiker einen Nothilfefonds eingerichtet.
Nothilfe der GEMA
"Schutzschirm LIVE"
Pauschale Nothilfe der GEMA, mit der Musikurheberinnen und -urheber eine Vorauszahlung für künftige Ausschüttungen in Live- und Wiedergabesparten beantragen können. Richtet sich vorrangig an Komponistinnen und Komponisten sowie Textdichterinnen und Textdichter der GEMA, die zugleich Live-Auftritte anbieten und aufgrund von Absagen finanzielle Einbußen haben.
Die Antragsstellung erfolgt ab dem 30. März über das GEMA-Onlineportal für Mitglieder.
"Corona-Hilfsfonds"
Informationen für Unternehmen und Existenzgründer
Weiterführende Links: