Erlaubnisverfahren nach §§ 8- 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 108 Landeswassergesetz (LWG)
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Zentralreferat Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz
AZ: 6423-0006#2022/0039-0111 31 AB 3
Erlaubnisverfahren nach §§ 8- 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
i.V.m. § 108 Landeswassergesetz (LWG)
Bekanntmachung
- Die Firma Schott AG, Mainz, hat bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd einen Antrag auf Änderung der gehobenen Erlaubnis gem. §§ 8-10, 15 WHG im Hinblick auf die Einleitung von Abwasser aus der Betriebswasseraufbereitung und Niederschlagswasser vom Werksgelände der Schott AG, Hattenbergstraße 10, 55122 Mainz (Gemarkung Mainz, Flur 12, Flurstücks-Nr.: 23/49) in den Gonsbach gestellt.
- Es wird darauf hingewiesen, dass
- die dem Vorhaben zugrundeliegenden Unterlagen (Plan) bei der Stadtverwaltung Mainz, Haus C / Zimmer 2, Geschwister-Scholl-Straße 4, 55131 Mainz in der Zeit vom 12.2023 bis einschließlich 03.01.2024 während der üblichen Dienstzeiten (Mo-Do von 9-12 Uhr und von 14-15.30 Uhr, sowie Fr von 9-13 Uhr) zur Einsicht ausliegen;
- Einwendungen gegen das Vorhaben bei der:
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Zentralreferat Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz
Friedrich-Ebert-Straße 14
67433 Neustadt an der Weinstraße
oder bei der
Stadtverwaltung Mainz
67-Grün- und Umweltamt
Abt. 67.04
Geschwister-Scholl-Straße 4
55131 Mainz
bis spätestens 17.01.2024 schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden können; - mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen, die nicht auf besonderem privatrechtlichen Titel beruhen, grundsätzlich ausgeschlossen werden;
- bei Ausbleiben eines Beteiligten in einem festgelegten Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann;
- bei mehr als 50 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellungen
- die Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
- die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann;
- Diese Bekanntmachung sowie die zur Einsicht ausliegenden Planunterlagen sind im vorstehenden Zeitraum auch auf der Homepage der Stadtverwaltung Mainz (mainz.de) unter Verwaltung & Politik/Verwaltungsorganisation/Ämter direkt/Grün- und Umweltamt/Offenlage sowie auf der Homepage der SGD Süd (www.sgdsued.rlp.de) unter dem Punkt Service / Öffentlichkeitsbeteiligung - Bekanntmachungen abrufbar. Maßgeblich sind im Zweifelsfall die zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.
Die dem Vorhaben zugrundeliegende Unterlagen sind im Wesentlichen:
- Antrag / Erläuterungsbericht
- Lagepläne
- Entwässerungsplan
- Hydraulische Berechnungen und Datengrundlage
- Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
Mainz, den 23.11.2023
Stadtverwaltung Mainz
Im Auftrag
gez. Nehrbaß