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Erlaubnisverfahren nach §§ 8- 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 108 Landeswassergesetz (LWG)

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Zentralreferat Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz
AZ: 6423-0006#2022/0039-0111 31 AB 3

Erlaubnisverfahren nach §§ 8- 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
i.V.m. § 108 Landeswassergesetz (LWG)

 

Bekanntmachung

  1. Die Firma Schott AG, Mainz, hat bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd einen Antrag auf Änderung der gehobenen Erlaubnis gem. §§ 8-10, 15 WHG im Hinblick auf die Einleitung von Abwasser aus der Betriebswasseraufbereitung und Niederschlagswasser vom Werksgelände der Schott AG, Hattenbergstraße 10, 55122 Mainz (Gemarkung Mainz, Flur 12, Flurstücks-Nr.: 23/49) in den Gonsbach gestellt.

  2. Es wird darauf hingewiesen, dass
  • die dem Vorhaben zugrundeliegenden Unterlagen (Plan) bei der Stadtverwaltung Mainz, Haus C / Zimmer 2, Geschwister-Scholl-Straße 4, 55131 Mainz in der Zeit vom 12.2023 bis einschließlich 03.01.2024 während der üblichen Dienstzeiten (Mo-Do von 9-12 Uhr und von 14-15.30 Uhr, sowie Fr von 9-13 Uhr) zur Einsicht ausliegen;
  • Einwendungen gegen das Vorhaben bei der:
    Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
    Zentralreferat Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz
    Friedrich-Ebert-Straße 14
    67433 Neustadt an der Weinstraße
    oder bei der
    Stadtverwaltung Mainz
    67-Grün- und Umweltamt
    Abt. 67.04
    Geschwister-Scholl-Straße 4
    55131 Mainz

    bis spätestens 17.01.2024 schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden können;

  • mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen, die nicht auf besonderem privatrechtlichen Titel beruhen, grundsätzlich ausgeschlossen werden;

  • bei Ausbleiben eines Beteiligten in einem festgelegten Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann;

  • bei mehr als 50 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellungen
    - die Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
    - die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann;
  1. Diese Bekanntmachung sowie die zur Einsicht ausliegenden Planunterlagen sind im vorstehenden Zeitraum auch auf der Homepage der Stadtverwaltung Mainz (mainz.de) unter Verwaltung & Politik/Verwaltungsorganisation/Ämter direkt/Grün- und Umweltamt/Offenlage sowie auf der Homepage der SGD Süd (www.sgdsued.rlp.de) unter dem Punkt Service / Öffentlichkeitsbeteiligung - Bekanntmachungen abrufbar. Maßgeblich sind im Zweifelsfall die zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.

Die dem Vorhaben zugrundeliegende Unterlagen sind im Wesentlichen:

  1. Antrag / Erläuterungsbericht
  2. Lagepläne
  3. Entwässerungsplan
  4. Hydraulische Berechnungen und Datengrundlage
  5. Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie

 

Mainz, den 23.11.2023
Stadtverwaltung Mainz
Im Auftrag  

gez. Nehrbaß