Grenzfeststellung oder -wiederherstellung
Beschreibung
Katasterliche Feststellung oder Wiederherstellung von Flurstücksgrenzen und Grenzpunkten in der Örtlichkeit
Voraussetzungen
Die Stadt Mainz, die städtischen Eigenbetriebe oder die stadtnahen Gesellschaften müssen als Grundstückseigentümer der unmittelbar von der Vermessung betroffenen Flurstücke oder als Eigentümer der direkt benachbarten Flurstücke beteiligt sein.
Bei ausschließlich privaten Beteiligten liegt die Zuständigkeit bei den Katasterämtern oder den "Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren/Innen".
Adresse
Besucheranschrift
Zitadelle, Bau EAm 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Links und Downloads
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Mo - Do: 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr Fr: 9.00 - 13.00 Uhr
Aktuelles:
Vorsprachen und sonstige Besprechungen können derzeit nur in dringenden Fällen, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrgenommen werden.
Sie erreichen Ihre Ansprechpartner über die Ihnen bekannten Telefonnummern.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 78
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linie: 64, 65, 66, 93
Gebühren
nach entsprechender Landesverordnung
Rechtsgrundlagen
Landesgesetz über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm)