Bodenrichtwert (Gutachterausschuss)
Beschreibung
Die aktuellen Bodenrichtwerte sind für alle Bürger kostenfrei im Internet einsehbar
Die Bodenrichtwerte finden Sie im Geografischen Informationssystem der Stadt Mainz
1) über die Straßensuche, über die Hausnummer oder über Zoomen den gewünschten Kartenausschnitt auswählen
2) die Detailinformationen mit dem „i“-Schalter über der Karte aktivieren
3) Mit einem Klick auf die gewünschte Fläche wird nun die Beschreibung des Richtwertnormgrundstückes für das ausgewählte Grundstück angezeigt
Anmerkung:
Die Bodenrichtwerte sind ab dem Maßstab 1:10.000 sichtbar
Auf Antrag erteilt der Gutachterausschuss schriftliche Bodenrichtwertauskünfte gegen Gebühr
- schriftlicher Antrag
- persönliche Vorsprache
Telefonische Auskünfte sind bereits seit dem 26. Juli 2000 nicht mehr möglich
Adresse
Besucheranschrift
Zitadelle, Bau CAm 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Links und Downloads
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuelles:
Vorsprachen und sonstige Besprechungen können derzeit nur in dringenden Fällen, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrgenommen werden.
Sie erreichen Ihre Ansprechpartner über die Ihnen bekannten Telefonnummern.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 78
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linie: 64, 65, 66, 93
Unterlagen
- Objektbeschreibung (Straße, Hausnummer oder Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer)
- Stichtag (bei Nichtangabe wird der aktuelle Bodenrichtwert mitgeteilt)
Gebühren
kostenfrei im Internet einsehbar
Gebühr bei schriftlichen Bodenrichtwertauskünften: 50 Euro
Hinweise
Definition:
Der Bodenrichtwert (§196 BauGB)
ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, die zu einer Bodenrichtwertzone zusammengefasst werden und für die im wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.
Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche und wird für Bauflächen und landwirtschaftliche Flächen ermittelt.
Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von dem "Richtwertnormgrundstück" werden in einem Verkehrswertgutachten oder anwendereigenen Bewertungen ermittelt.