Haushaltsbescheinigung
Beschreibung
In der Haushaltsbescheinigung werden die im Haushalt lebenden Personen von der Meldebehörde bestätigt.
Die Haushaltsbescheinigung können Sie beim Bürgeramt beantragen.
Diese wird unter anderem für die Beantragung von Kindergeld beim Arbeitsamt (Familienkasse) benötigt.
Beantragung:
- Persönlich ohne Termin am Schnellschalter 19/20 im Bürgerservice
- Vertretung durch einen Bevollmächtigten
- Ehepaare: (sofern sie nicht dauernd getrennt lebend)
können eine Bescheinigung für den jeweils anderen auch ohne Vollmacht erhalten
Voraussetzungen
- Der Hauptwohnsitz ist in Mainz
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuelle Änderungen:
Alle Publikumsbereiche der Stadtverwaltung Mainz bleiben bis auf Weiteres geschlossen.
Termine können nur in begründeten Fällen nach vorheriger Vereinbarung wahrgenommen werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Termine können nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrgenommen werden.
Der Bürgerservice im Bürgeramt hat nicht wie gewohnt geöffnet. Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich: www.mainz.de/termin
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Öffnungszeiten |
Montag |
9 Uhr bis 13 Uhr |
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15 Uhr bis 19 Uhr |
Dienstag |
9 Uhr bis 13 Uhr |
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14.30 Uhr bis 17 Uhr |
Mittwoch |
7.30 Uhr bis 13 Uhr |
Donnerstag |
7.30 Uhr bis 13 Uhr |
Freitag |
7.30 Uhr bis 13 Uhr |
Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Die Terminkunden werden gebeten, pünktlich zum Termin zu erscheinen, d. h. nicht zu früh zu erscheinen, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) ist weiterhin bei allen Vorsprachen zwingend notwendig.
Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 67, 68, 69, 75, 76, 90, 92, 93, 620, 650, 652, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
bei Bevollmächtigung:
- schriftliche Vollmacht
- original Ausweisdokumente beider Personen
Gebühren
- Für behördliche Zwecke (z.B. für das Arbeitsamt): Es fallen keine Gebühren an
- Für sonstige andere Zwecke: 6,00 Euro
Zahlungsart
Rechtsgrundlagen
- Bundeskindergeldgesetz
- Einkommensteuergesetz
Bearbeitungszeit
Links und Downloads
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