„ChiK- Chancengleichheit in der Kindertagespflege“
Das Konzept
Die Landeshauptstadt Mainz hat die Förderung von Betreuungsplätzen erweitert. Dieses Konzept, das sich „ChiK – Chancengleichheit“ nennt, ist ein wichtiges Betreuungsangebot, das den Tagespflegepersonen finanzielle Sicherheit und einen sicheren Einstieg in die Kindertagespflege garantiert.
Durch die angebotenen Betreuungsplätze erhalten die Tagespflegepersonen eine pauschale Zahlung, die sich an den genehmigten, vereinbarten Betreuungsstunden im Betreuungsvertrag orientiert. Die Landeshauptstadt Mainz übernimmt die Vermittlung der Betreuungsverhältnisse, im Rahmen eines sogenannten Belegrechtes.
Was sind Belegplätze?
Durch das Anbieten von Belegplätzen, stellen Tagespflegepersonen eine mit der Landeshauptstadt Mainz vereinbarte Anzahl an Tagespflegebetreuungsplätzen bereit, die vermittelt werden können. Die Vermittlung erfolgt hier über das Amt für Jugend und Familie. Die Tagespflegeperson muss sich demnach nicht selbst um die Belegung der freien Plätze kümmern. Die Tagespflegeperson ist in ihrer Eigenschaft als Auftragnehmer:in weiterhin selbstständig bzw. freiberuflich tätig und verfolgt ein pädagogisches Konzept zur frühkindlichen Bildung und Erziehung. Die Öffnungszeiten für die Tagespflegestelle legt die Tagespflegeperson selbst fest, die Betreuungsverträge werden zwischen Eltern und Betreuungsperson geschlossen. Das Amt für Jugend und Familie unterstützt die Tagespflegepersonen bei der Erfüllung ihres Erziehungs- und Betreuungsauftrages durch fachliche Beratung und Begleitung.
Ziele der Belegplätze
- Kindertagespflege in der Landeshauptstadt Mainz als gleichwertiges Betreuungsangebot für die frühkindliche Förderung und Bildung langfristig sichern
- eine verbesserte Auslastung der Tagespflegeplätze
- Schaffung von zuzahlungsfreien Kindertagespflegeplätzen und damit in finanzieller Hinsicht gleichwertigen Betreuungsangeboten für Eltern
- längerfristige Inanspruchnahme der Kindertagespflege
Vorteile für die Tagespflegeperson
- Gewährung einer pauschalen Zahlung für die Zurverfügungstellung von Belegungsrechten
- längerfristige Inanspruchnahme der Tagespflegeplätze, dadurch weniger Wechsel
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