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Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) bei Wohnen in einer besonderen Wohnform beantragen

Wenn Sie in einer besonderen Wohnform leben und Ihr Einkommen oder Vermögen für Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreicht, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) erhalten.

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Sachgebiet Eingliederungshilfe, Fahrdienst für behinderte Menschen, Landesblindengeld

Stadthaus Kaiserstraße Lauteren-Flügel
Kaiserstraße 3
55116 Mainz

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Postfach 3620
55026 Mainz

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