Baustelle anmelden
Beschreibung
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken müssen gesichert werden, z.B.
> Aufgrabungen im Straßenraum
> Straßenbau
> Arbeiten im Seitenraum
> Aufstellung eines Gerüstes oder Containers
Vor Beginn der Arbeiten
> muss der Unternehmer von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen,
> wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und
> wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.
- Welche verkehrlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen.
(> Dem Bauunternehmer und der Straßenverkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zur Verfügung sowie Regelpläne für alle möglichen Sicherungsmaßnahmen)
Beantragung:
> schriftlich bei der Straßenverkehrsbehörde - per Post, E-Mail oder Fax
> durch persönliche Vorsprache
Frist:
> Vorankündigung muss spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle eingereicht werden
> Bei schriftlicher Beantragung per Post oder per Fax wird die Genehmigung zeitnah zugesendet
Zuständige Mitarbeiter/innen
| Herr Markus Schaeffer | +49 6131 12-2102 | |
| Herr Bernd Sparwasser | +49 6131 12-2879 | Bernd.Sparwasserstadt.mainzde |
Unterlagen
Schriftlicher Antrag sollte folgendes beinhalten:
> Ort der Baustelle
> Name und Anschrift des Bauherren/Antragstellers
> Art des Bauvorhabens
> Dauer der Arbeiten
- Entsprechendes Antragsformular kann angefordert werden
Gebühren
- Je nach Aufwand und Umfang der Erlaubnis: 10,20 - 767,00 Euro
Rechtsgrundlagen
- Gemäß § 46 Abs. 1 Ziffer 8 und Abs. 3, unter Freistellung vom Verbot des § 32 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Gemäß § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr i. V. mit dem Gebührenverzeichnis
