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Außerbetriebsetzung / Abmeldung eines Fahrzeuges 

Online-Services

Kurzbeschreibung

Bitte beachten Sie, dass auch für Außerbetriebsetzungen eine Online Terminvereinbarung notwendig ist.

Beschreibung

Soll ein Fahrzeug nicht mehr zum Verkehr zugelassen sein, muss die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges bei einer Zulassungsbehörde in der Bundesrepublik Deutschland beantragt werden.

Ist eine Anschlussreservierung des Kennzeichens für das Fahrzeug oder den Halter bzw die Halterin gewünscht, empfehlen wir die Außerbetriebsetzung bei der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde durchführen zu lassen.

Seit dem 1. Januar 2015 ist auf Wunsch des Halters/der Halterin bei Wohnsitzwechsel die Mitnahme des Kennzeichens möglich. Der Anspruch auf das Kennzeichen erlischt mit Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges, eine Reservierung des Kennzeichens im Rahmen der Außerbetriebsetzung ist nicht möglich.

Zum 1. Januar 2015 wurde die internetbasierte Außerbetriebsetzung als erste Stufe der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) eingeführt. Fahrzeughalter:innen können mithilfe der neuen Stempelplaketten und Zulassungsbescheinigung Teil I ohne persönliche Vorsprache bei der Zulassungsbehörde den Antrag auf Außerbetriebsetzung stellen. Die Authentifizierung erfolgt durch den neuen Personalausweis oder den elektronischen Aufenthaltstitel. Für die Bezahlung der anfallenden Gebühren ist ein ePayment-System bereitgestellt.

Dieses Verfahren ist ein ergänzendes Angebot zum bestehenden Verfahren.

Ablauf

Bei der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges werden die Kennzeichen entwertet und das Datum der Außerbetriebsetzung in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen.

Außerbetriebsetzungen können bundesweit vorgenommen werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass "fremde" Kennzeichen in Mainz nur bearbeitet werden können, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Andernfalls wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde, bei der das Fahrzeug zugelassen ist.

Im Rahmen der Außerbetriebsetzung können Sie auch eine Kennzeichenreservierung vornehmen:

  • für Kennzeichen aus dem Zulassungsbezirk Mainz
  • für ein Jahr auf das Fahrzeug (z.B. für Wiederzulassung) oder
  • für ein Jahr auf den Halter/die Halterin (z.B. für das neue Fahrzeug)

Antragstellung

  • persönliche Vorsprache 
  • eine Vertretung durch eine dritte Person ist möglich

Vorsprache

Mit Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten, nutzen Sie dafür die Online-Terminvereinbarung.

Adresse

Besucheranschrift

Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Aktuell:
Termine können zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung wahrgenommen werden.

Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle

Montag:      7.30 Uhr - 12 Uhr
Dienstag:    7.30 Uhr - 15 Uhr
Mittwoch:    7.30 Uhr - 12 Uhr
Donnerstag:  7.30 Uhr - 12 Uhr und 13 Uhr - 17.30 Uhr
Freitag:     7.30 Uhr - 12 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertag geschlossen 

Bitte beachten Sie außerdem, dass für Fahrerlaubnisangelegenheiten, Personenbeförderungs- und Fahrschulangelegenheiten sowie für digitale EU-Fahrtenschreiberkarten keine ONLINE-TERMINE bei der Kfz-Zulassung gebucht werden können.

Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten, bei sehr hohem Publikumsandrang den Annahmeschluss auf maximal 90 Minuten vor Ende der regulären Öffnungszeiten vorzuziehen.

Bei den Zulassungen mit Ausfuhrkennzeichen (Exportfahrzeuge) ist der Annahmeschluss immer 30 Minuten vor dem regulären Annahmeschluss!

Tipp: Vereinbaren Sie Ihren Termin bei der Zulassungsstelle vorab via Internet. Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie links in der Navigation oder weiter unten auf dieser Seite.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Heiligkreuzweg/Löhr Automeile
Linie: 64, 65, 66, 76, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang vorhanden.
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.

Unterlagen

  • Kennzeichenschild bzw. -schilder
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Personalausweis oder Reisepass

Gebühren

Außerbetriebsetzungsgebühr: 16,80 Euro

Gegebenenfalls zusätzlich:

  • Anschlussreservierung des Kennzeichens: 2,60 Euro

Zahlungsart

Bar / EC

Rechtsgrundlagen

  • § 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOSt)

Bearbeitungszeit

  • Bei Vorsprache sofort, Wartezeit abhängig vom Publikumsandrang.

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