Außerbetriebsetzung / Abmeldung eines Fahrzeuges
Kurzbeschreibung
Bitte beachten Sie, dass auch für Außerbetriebsetzungen eine online-Vereinbarung notwendig ist.Beschreibung
Soll ein Fahrzeug nicht mehr zum Verkehr zugelassen sein, muss die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges bei einer Zulassungsbehörde in der Bundesrepublik Deutschland beantragt werden.
Ist eine Anschlussreservierung des Kennzeichens für das Fahrzeug oder den/die Halter/in gewünscht, empfehlen wir die Außerbetriebsetzung bei der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde durchführen zu lassen.
Seit dem 1.1.2015 ist auf Wunsch des Halters/der Halterin bei Wohnsitzwechsel die Mitnahme des Kennzeichens möglich. Der Anspruch auf das Kennzeichen erlischt mit Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges. Auch ist eine Reservierung des Kennzeichens im Rahmen der Außerbetriebsetzung nicht möglich.
Des Weiteren wurde mit Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zum 01.01.2015 die internetbasierte Außerbetriebsetzung als erste Stufe der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) ermöglicht.
Fahrzeughalter/innen können unter Nutzung der seit dem 01.01.2015 verwendeten neuen Stempelplaketten und Zulassungsbescheinigungen Teil I mit einem jeweils verdeckten Sicherheitscode auf dem Portal der Zulassungsbehörde online den Antrag auf Außerbetriebsetzung, ohne persönliches Erscheinen bei der Zulassungsbehörde, stellen. Die Authentifizierung erfolgt durch den neuen Personalausweis oder den elektronischen Aufenthaltstitel. Für die Bezahlung der anfallenden Gebühren ist ein ePayment-System bereitgestellt.
Den Link für das Portal der Zulassungsbehörde zur internetbasierten Außerbetriebsetzung finden Sie im Abschnitt "Service" am Ende dieser Seite.
Dieses Verfahren wird als Ergänzung zum bestehenden Verfahren angeboten.
Bei der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges werden:
- die Kennzeichen entwertet und
- das Datum der Außerbetriebsetzung in die Zulassungsbescheinigung Teil (Fahrzeugschein) eingetragen
Außerbetriebsetzungen können bundesweit vorgenommen werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass "fremde" Kennzeichen in Mainz nur bearbeitet werden können, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Andernfalls wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde, bei der das Fahrzeug zugelassen ist.
Antragstellung
- persönliche Vorsprache
- Vertretung durch Dritte/n
Vorsprache
- ohne Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten
- mit Online-Terminvereinbarung vorab (siehe hierzu Link im Abschnitt "Service" am Ende dieser Seite)
Kennzeichenreservierung im Rahmen der Außerbetriebsetzung:
- für Kennzeichen aus dem Zulassungsbezirk Mainz
- für ein Jahr auf das Fahrzeug (z.B. für Wiederzulassung) oder
- für ein Jahr auf den/die Halter/in (z.B. für das neue Fahrzeug)
Adresse
Besucheranschrift
Elly-Beinhorn-Straße 1655129 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuell:
Termine können zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung wahrgenommen werden. Weiterhin ist das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung zwingend notwendig!
>> Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle
Montag: 7.30 Uhr - 12 Uhr
Dienstag: 7.30 Uhr - 15 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr - 12 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr - 12 Uhr und 13 Uhr - 17.30 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr - 12 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertag geschlossen
Bitte beachten Sie außerdem, dass für Fahrerlaubnisangelegenheiten, Personenbeförderungs- und Fahrschulangelegenheiten sowie für digitale EU-Fahrtenschreiberkarten keine ONLINE-TERMINE bei der Kfz-Zulassung gebucht werden können.
Aktuelle Wartezeit und Online-Terminvereinbarung
Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten, bei sehr hohem Publikumsandrang den Annahmeschluss auf maximal 90 Minuten vor Ende der regulären Öffnungszeiten vorzuziehen.
Bei den Zulassungen mit Ausfuhrkennzeichen (Exportfahrzeuge) ist der Annahmeschluss immer 30 Minuten vor dem regulären Annahmeschluss!
Tipp: Vereinbaren Sie Ihren Termin bei der Zulassungsstelle vorab via Internet. Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie links in der Navigation oder weiter unten auf dieser Seite.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linie: 64, 65, 66, 76
Unterlagen
- Kennzeichenschild/er
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- Personalausweis oder Reisepass
Gebühren
- Außerbetriebsetzungsgebühr: 7,80 Euro
- ggf. zusätzlich:
> Anschlussreservierung des Kennzeichens: 2,60 Euro
> Entgegennahme eines Verwertungsnachweises über das Fahrzeug: 10,20 Euro
Zahlungsart
Bar / EC
Rechtsgrundlagen
- § 14 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOSt)
Bearbeitungszeit
- Bei Vorsprache sofort, Wartezeit abhängig vom Publikumsandrang.