Außerbetriebsetzung / Abmeldung eines Fahrzeuges
Online-Services
-
Fahrzeugzulassung online
Sie können folgende Leistungen online durchführen:
Wunschkennzeichen, Zufallskennzeichen, ZB-Teil 2 Abfrage, Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung, Neuzulassung, Umschreibung, Adressänderung, Tageszulassung
Kurzbeschreibung
Bitte beachten Sie, dass auch für Außerbetriebsetzungen eine Online Terminvereinbarung notwendig ist.Beschreibung
Soll ein Fahrzeug nicht mehr zum Verkehr zugelassen sein, muss die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges bei einer Zulassungsbehörde in der Bundesrepublik Deutschland beantragt werden.
Ist eine Anschlussreservierung des Kennzeichens für das Fahrzeug oder den Halter bzw die Halterin gewünscht, empfehlen wir die Außerbetriebsetzung bei der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde durchführen zu lassen.
Seit dem 1. Januar 2015 ist auf Wunsch des Halters/der Halterin bei Wohnsitzwechsel die Mitnahme des Kennzeichens möglich. Der Anspruch auf das Kennzeichen erlischt mit Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges, eine Reservierung des Kennzeichens im Rahmen der Außerbetriebsetzung ist nicht möglich.
Zum 1. Januar 2015 wurde die internetbasierte Außerbetriebsetzung als erste Stufe der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) eingeführt. Fahrzeughalter:innen können mithilfe der neuen Stempelplaketten und Zulassungsbescheinigung Teil I ohne persönliche Vorsprache bei der Zulassungsbehörde den Antrag auf Außerbetriebsetzung stellen. Die Authentifizierung erfolgt durch den neuen Personalausweis oder den elektronischen Aufenthaltstitel. Für die Bezahlung der anfallenden Gebühren ist ein ePayment-System bereitgestellt.
Dieses Verfahren ist ein ergänzendes Angebot zum bestehenden Verfahren.
Ablauf
Bei der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges werden die Kennzeichen entwertet und das Datum der Außerbetriebsetzung in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen.
Außerbetriebsetzungen können bundesweit vorgenommen werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass "fremde" Kennzeichen in Mainz nur bearbeitet werden können, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Andernfalls wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde, bei der das Fahrzeug zugelassen ist.
Im Rahmen der Außerbetriebsetzung können Sie auch eine Kennzeichenreservierung vornehmen:
- für Kennzeichen aus dem Zulassungsbezirk Mainz
- für ein Jahr auf das Fahrzeug (z.B. für Wiederzulassung) oder
- für ein Jahr auf den Halter/die Halterin (z.B. für das neue Fahrzeug)
Antragstellung
- persönliche Vorsprache
- eine Vertretung durch eine dritte Person ist möglich
Vorsprache
Mit Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten, nutzen Sie dafür die Online-Terminvereinbarung.
Adresse
Besucheranschrift
Elly-Beinhorn-Straße 1655129 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuell:
Termine können zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung wahrgenommen werden.
Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle
Montag: 7.30 Uhr - 12 Uhr
Dienstag: 7.30 Uhr - 15 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr - 12 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr - 12 Uhr und 13 Uhr - 17.30 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr - 12 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertag geschlossen
Bitte beachten Sie außerdem, dass für Fahrerlaubnisangelegenheiten, Personenbeförderungs- und Fahrschulangelegenheiten sowie für digitale EU-Fahrtenschreiberkarten keine ONLINE-TERMINE bei der Kfz-Zulassung gebucht werden können.
Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten, bei sehr hohem Publikumsandrang den Annahmeschluss auf maximal 90 Minuten vor Ende der regulären Öffnungszeiten vorzuziehen.
Bei den Zulassungen mit Ausfuhrkennzeichen (Exportfahrzeuge) ist der Annahmeschluss immer 30 Minuten vor dem regulären Annahmeschluss!
Tipp: Vereinbaren Sie Ihren Termin bei der Zulassungsstelle vorab via Internet. Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie links in der Navigation oder weiter unten auf dieser Seite.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linie: 64, 65, 66, 76, 93
Unterlagen
- Kennzeichenschild bzw. -schilder
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Personalausweis oder Reisepass
Gebühren
Außerbetriebsetzungsgebühr: 16,80 Euro
Gegebenenfalls zusätzlich:
- Anschlussreservierung des Kennzeichens: 2,60 Euro
Zahlungsart
Bar / EC
Rechtsgrundlagen
- § 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOSt)
Bearbeitungszeit
- Bei Vorsprache sofort, Wartezeit abhängig vom Publikumsandrang.
Formulare
Merkblätter
Online-Services
-
Fahrzeugzulassung online
Sie können folgende Leistungen online durchführen:
Wunschkennzeichen, Zufallskennzeichen, ZB-Teil 2 Abfrage, Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung, Neuzulassung, Umschreibung, Adressänderung, Tageszulassung