Kraftfahrzeug ummelden (Umschreibung)
Online-Services
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Fahrzeugzulassung online
Sie können folgende Leistungen online durchführen:
Wunschkennzeichen, Zufallskennzeichen, ZB-Teil 2 Abfrage, Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung, Neuzulassung, Umschreibung, Adressänderung, Tageszulassung
Beschreibung
Bei der Umschreibung handelt es sich um die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges. Die Umschreibung eines Fahrzeuges ist erforderlich, wenn ein Halterwechsel oder ein Wohnsitzwechsel stattgefunden hat. Hierbei sind folgende Unterscheidungen zu beachten:
- Umschreibung eines Fahrzeuges innerhalb von Mainz mit Halterwechsel
- Umschreibung eines Fahrzeuges mit einem auswärtigen, deutschen Kennzeichen nach Mainz mit Halterwechsel (mit Kennzeichenwechsel oder Beibehaltung des auswärtigen Kennzeichens) Seit dem 01.10.2019 ist die Kennzeichenmitnahme bei einer Umschreibung mit Halterwechsel möglich. Das Fahrzeug muss angemeldet sein.
- Umschreibung eines Fahrzeuges mit einem auswärtigen, deutschen Kennzeichen nach Mainz ohne Halterwechsel
- Umschreibung eines Fahrzeuges mit einem auswärtigen, deutschen Kennzeichen nach Mainz ohne Halterwechsel unter Beibehaltung des auswärtigen Kennzeichens
Seit dem 01.01.2015 wurde bundesweit die Pflicht zur Umkennzeichnung bei Wohnsitzwechsel ohne Halterwechsel aufgehoben. Wenn Halter/innen von zugelassenen Fahrzeugen innerhalb von Deutschland umziehen, kann auf Wunsch das Kennzeichen mitgenommen/beibehalten werden. Die Umschreibung des Fahrzeuges nach Mainz muss jedoch weiterhin erfolgen.
Beantragung
- persönlich
- Vertretung durch Bevollmächtigte/n
Vorsprache
- mit Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten
- mit Online-Terminvereinbarung vorab (siehe hierzu Link im Abschnitt "Service" am Ende dieser Seite)
Voraussetzungen
- Halter/in des Fahrzeugs hat seinen/ihren Hauptwohnsitz in Mainz
- Firmensitz bzw. Sitz der Zweigniederlassung in Mainz
- gültige Hauptuntersuchung für das Fahrzeug
- es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände vorliegen
- alle rückständigen Gebühren, die im Zusammenhang mit einer Zulassung angefallen sind, müssen bezahlt sein
Adresse
Besucheranschrift
Elly-Beinhorn-Straße 1655129 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuell:
Termine können zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung wahrgenommen werden.
Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle
Montag: 7.30 Uhr - 12 Uhr
Dienstag: 7.30 Uhr - 15 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr - 12 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr - 12 Uhr und 13 Uhr - 17.30 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr - 12 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertag geschlossen
Bitte beachten Sie außerdem, dass für Fahrerlaubnisangelegenheiten, Personenbeförderungs- und Fahrschulangelegenheiten sowie für digitale EU-Fahrtenschreiberkarten keine ONLINE-TERMINE bei der Kfz-Zulassung gebucht werden können.
Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten, bei sehr hohem Publikumsandrang den Annahmeschluss auf maximal 90 Minuten vor Ende der regulären Öffnungszeiten vorzuziehen.
Bei den Zulassungen mit Ausfuhrkennzeichen (Exportfahrzeuge) ist der Annahmeschluss immer 30 Minuten vor dem regulären Annahmeschluss!
Tipp: Vereinbaren Sie Ihren Termin bei der Zulassungsstelle vorab via Internet. Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie links in der Navigation oder weiter unten auf dieser Seite.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linie: 64, 65, 66, 76, 93
Unterlagen
Umschreibung eines Fahrzeuges
- innerhalb von Mainz mit Halterwechsel
- mit einem auswärtigen, deutschen Kennzeichen nach Mainz mit Halterwechsel
- mit einem auswärtigen, deutschen Kennzeichen nach Mainz ohne Halterwechsel (mit Kennzeichenwechsel)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des/der Halters/in im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- elektronische Versicherungsbestätigung (7-stelliger eVB-Code)
- bei zugelassenen Fahrzeugen die bisherigen Kfz-Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (sofern nicht auf Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (Vordruck im Abschnitt „Formulare“ am Ende dieser Seite oder in der Zulassungsbehörde vor Ort erhältlich)
Umschreibung eines Fahrzeuges mit einem auswärtigen, deutschen Kennzeichen nach Mainz ohne Halterwechsel unter Beibehaltung des auswärtigen Kennzeichens
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des/der Halters/in im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (sofern nicht auf Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (Vordruck im Abschnitt „Formulare“ am Ende dieser Seite oder in der Zulassungsbehörde vor Ort erhältlich)
Bei Vertretung durch eine/n Bevollmächtigte/n zusätzlich
- Ausweisdokument des/der Bevollmächtigten (und des Vollmachtgebers/der Vollmachtgeberin!)
- unterschriebene Vollmachtserklärung
Bei Zulassung auf Minderjährige zusätzlich
- schriftliche Einwilligung beider Erziehungsberechtigten
- Ausweise der Erziehungsberechtigten
- ggf. Sorgerechtsurteil
Bei gewerblicher Zulassung sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:
- für im Handelsregister eingetragene Firmen
- Handelsregisterauszug (beim Amtsgericht) / Gewerbeanmeldung (jeweils nicht älter als 3 Jahre)
- Vollmacht des/der Geschäftsführer oder Prokuristen mit Ausweis(-kopie) bei Zulassung durch einen Dritten
- Ausweis des/der Bevollmächtigten
- bei Taxi- bzw. Mietwagengewerbe: Genehmigungsurkunde im Original oder als Kopie
- für freie Berufe (z.B. Rechtsanwälte, Ärzte)
- aktuelle Bescheinigung des Finanzamtes
- für Berufe mit Gewerbeanmeldung (z.B. e.K.)
- Gewerbeanmeldung (nicht älter als 3 Jahre; ggf. beim Gewerbeamt Aktualität bestätigen lassen)
- bei Taxi- bzw. Mietwagengewerbe: Genehmigungsurkunde im Original oder als Kopie
- für Vereine (e.V.)
- Auszug aus dem Vereinsregister
- Vollmacht des Vertreters/der Vertretenden mit Ausweis(-kopien) bei Zulassung durch einen Dritten
- Ausweis des/der Bevollmächtigten
- für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR)
- Übersicht aller Gesellschafter/innen (Gesellschaftervertrag)
- Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern mit Unterschriften)
- Ausweis aller Gesellschafter/innen
- bei Taxi- bzw. Mietwagengewerbe: Genehmigungsurkunde im Original oder als Kopie
- besondere Fahrzeugverwendung
- Lässt das Gewerbe eine besondere Fahrzeugverwendung (Taxi, Mietwagen, Selbstfahrervermietfahrzeug, Linienbus, Personenbeförderung) vermuten, das ausgefüllte und unterschriebene Formular "Fahrzeugverwendung" (Vordruck im Abschnitt „Formulare“ am Ende dieser Seite oder in der Zulassungsbehörde vor Ort erhältlich)
Gebühren
- Umschreibung eines Fahrzeuges innerhalb von Mainz mit Halterwechsel
Standardgebühr: 27,40 Euro - Umschreibung eines Fahrzeuges mit einem auswärtigen, deutschen Kennzeichen nach Mainz mit Halterwechsel
Standardgebühr: 30,30 Euro - Umschreibung eines Fahrzeuges mit einem auswärtigen deutschen Kennzeichen nach Mainz mit Halterwechsel unter Beibehaltung des auswärtigen Kennzeichens
Standardgebühr: 26,80 Euro - Umschreibung eines Fahrzeuges mit einem auswärtigen, deutschen Kennzeichen nach Mainz ohne Halterwechsel
Standardgebühr: 28,30 Euro - Umschreibung eines Fahrzeuges mit einem auswärtigen, deutschen Kennzeichen nach Mainz ohne Halterwechsel unter Beibehaltung des auswärtigen Kennzeichens
Standardgebühr: 24,50 Euro - Je nach Einzelfall können weitere Gebühren anfallen.
- Die Gebühren beinhalten nicht die Kosten für Kfz-Kennzeichen.
Zahlungsart
Bar / EC
Rechtsgrundlagen
- § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOSt)
- § 5 Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung (KraftStDV)
Hinweise
- Bei einem Umzug innerhalb von Mainz ohne Halterwechsel oder bei Namensänderung (z.B. durch Eheschließung) handelt es sich nicht um eine Umschreibung, sondern um eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Siehe hierzu die Links "Zulassungsbescheinigung Teil I ändern" und "Zulassungsbescheinigung Teil II ändern" im Abschnitt "ähnliche Dienstleistungen" am Ende dieser Seite.
- Anträge und Informationen zur Steuervergünstigung für Fahrzeuge finden Sie unter www.zoll.de (Link am Ende dieser Seite). Anträge auf Steuervergünstigung wegen Schwerbehinderung können bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises (Original) im Rahmen eines Zulassungsvorganges bei der Zulassungsbehörde eingereicht werden.
Bearbeitungszeit
- Bei Vorsprache im Regelfall sofort, Wartezeit abhängig vom Publikumsandrang.
Formulare
Online-Services
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Fahrzeugzulassung online
Sie können folgende Leistungen online durchführen:
Wunschkennzeichen, Zufallskennzeichen, ZB-Teil 2 Abfrage, Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung, Neuzulassung, Umschreibung, Adressänderung, Tageszulassung