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Allgemeine Informationen zum GaFöG

Lachende Kinder stehen Kopf an Kopf im Kreis
Lachende Kinder stehen Kopf an Kopf im Kreis

Das Bundesgesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter ist zum 11. Oktober 2021 in Kraft getreten und wird im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt. Hier erfahren Sie mehr.

  • mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 haben zuerst alle Erstklässler:innen einen Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung.
  • Der Rechtsanspruch wird jedes Jahr um eine Klassenstufe erweitert, bis im Schuljahr 2029/2030 alle Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung haben
  • Das umfasst acht Stunden von Montag bis Freitag in der Schul- und Ferienzeit. Die Unterrichtszeit zählt dazu.
  • Die Anmeldung ist freiwillig.
  • Es gibt ein Mittagessensangebot.
  • Der Rechtsanspruch soll alle Kinder der Grundschule in ihrer Entwicklung fördern. So soll jeder die gleichen Chancen haben. Außerdem soll er die Betreuungslücke zwischen KiTa und Schule schließen.

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Sie erreichen das Team GaFöG zentral unter gafoegstadt.mainzde. Nehmen Sie gerne Kontakt auf!

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