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Kommunale Wärmeplanung und der Mainzer Wärmeplan – Was steckt dahinter?
Was ist die kommunale Wärmeplanung und was bedeutet der Mainzer Wärmeplan für die Wärmeversorgung in Mainz? Auf dieser Seite erfahren Sie, warum die Stadt Mainz einen kommunalen Wärmeplan erstellt hat, welche Ziele damit verfolgt werden und wie der Wärmeplan langfristig zu einer klimafreundlichen, sicheren und bezahlbaren Wärmeversorgung beitragen soll.
Was ist die kommunale Wärmeplanung und warum gibt es sie?
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument, das aufzeigt, wie die Wärmeversorgung in Mainz klimafreundlich, sicher und bezahlbar gestaltet werden kann. Sie zeigt klimafreundliche Versorgungsoptionen in verschiedenen Stadtgebieten auf – etwa zu Wärmenetzen und dezentralen Lösungen wie z.B. Wärmepumpen.
Seit dem 1. Januar 2024 ist die kommunale Wärmeplanung gesetzlich vorgeschrieben (Wärmeplanungsgesetz). Großstädte wie Mainz müssen bis zum 30. Juni 2026 einen fertigen Wärmeplan vorlegen. Eine koordinierte Planung verhindert teure Einzellösungen, schafft Planungssicherheit für Gebäudeeigentümer:innen und ermöglicht eine sozial verträgliche Wärmewende.
Wie hängen der kommunale Wärmeplan und der Wärmemasterplan 2.0 zusammen?
Der kommunale Wärmeplan baut auf den Ergebnissen des Wärmemasterplans 2.0 auf, der von den Mainzer Stadtwerken erstellt wurde. Diese Ergebnisse werden unter Einbezug lokaler Akteur:innen erweitert, detailliert und ergänzt. Die kommunale Wärmeplanung arbeitet mit einer aktuelleren Datenlage und geht bei den Gebietseinteilungen kleinteiliger vor. Damit sind die Ergebnisse des Wärmemasterplans 2.0 überholt.
Bei zukünftigen Entscheidungen wird ab sofort die kommunale Wärmeplanung als gültiges informelles Planungsinstrument herangezogen. Ausführliche Informationen zum Wärmemasterplan 2.0 finden Sie auf der Webseite der Mainzer Stadtwerke:
Mit Beschluss durch den Stadtrat am 17. Juni 2026, wurde der Wärmeplan beschlossen und dient der Stadtverwaltung sowie Energieversorgern als Planungs- und Entscheidungsgrundlage.
Für Gebäudeeigentümer:innen gibt es jedoch keine unmittelbare rechtliche Verpflichtung aus dem Wärmeplan. Verbindliche Vorgaben für Eigentümer:innen ergeben sich ausschließlich aus den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen des Bundes, insbesondere dem seit 29. Juli 2026 geltenden Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Der Wärmeplan selbst begründet keine unmittelbaren Pflichten für Gebäudeeigentümer:innen.
Wie wirkt sich die Wärmeplanung auf mich als Bürger:in aus?
Die kommunale Wärmeplanung zeigt, welche klimafreundlichen Wärmeversorgungsoptionen es in Mainz gibt. Für Sie als Bürger:in entstehen keine direkten Verpflichtungen – der Plan bietet Orientierung, etwa zu Wärmenetzen, Wärmepumpen oder Fördermöglichkeiten. Besonders für Eigentümer:innen kann er eine wertvolle Entscheidungsgrundlage für zukünftige Investitionen sein. Insbesondere bei einem geplanten Heizungstausch oder einer Gebäudesanierung kann der Wärmeplan helfen, die langfristige Entwicklung der Wärmeversorgung im eigenen Gebiet einzuschätzen. Er schreibt jedoch keine bestimmte Heiztechnologie vor.
Was kann ich als Mainzer:in zur Wärmeplanung beitragen?
Sie können sich aktiv informieren, an Bürger:innen-Veranstaltungen teilnehmen und Vorschläge oder Bedenken einbringen. Zusätzlich können Sie prüfen, ob Ihr eigenes Heizsystem bereits effizient ist oder auf erneuerbare Energien umgestellt werden kann.
Wie kann ich mich über den Stand der Wärmeplanung in Mainz informieren?
Wann ist der Mainzer Wärmeplan fertig und wann beginnt die Umsetzung?
Der Wärmeplan muss gesetzlich bis zum 30. Juni 2026 fertiggestellt sein. Der Beschluss durch den Stadtrat ist am 17. Juni 2026 erfolgt. Die Umsetzung der Maßnahmen hat bereits begonnen und erstreckt sich schrittweise über viele Jahre bis 2035 bzw. 2040. Es gibt also keinen plötzlichen Stichtag, an dem alles fertig ist. Die Umsetzung des Mainzer Wärmeplans ist ein kontinuierlicher Prozess, der uns die nächsten Jahre begleiten wird.