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Groß- und Betriebliche Kindertagespflege

Hier finden Sie weitere Informationen rund um das Thema Kindertagespflege, speziell zur Großtagespflege und betrieblichen Kindertagespflege.

Großtagespflege

Großtagespflege ist ein Zusammenschluss von zwei Kindertagespflegepersonen. Zusammen können bis zu zehn Kinder in angemieteten oder eigenen Räumen betreut werden.

Kindertagespflege

Betriebliche Kindertagespflege

Familienfreundlichkeit im Unternehmen ist mittlerweile mehr als nur ein Schlagwort, sondern ein wichtiger Aspekt für viele gut ausgebildete Menschen, die auf der Suche nach einem Arbeitgeber sind. Auch von denjenigen, die noch keine Kinder haben, werden Unternehmen, die individuelle Modelle für die Kinderbetreuung anbieten, als attraktive Arbeitgeber eingestuft.

Die Kindertagespflege bietet hier verschiedene Möglichkeiten auch für kleine und mittelständige Betriebe, Betreuungsplätze für die „Kleinsten“ anzubieten. Sie ist eine Betreuungsform, die durch die kleinen Gruppengrößen und ihre Flexibilität gekennzeichnet ist. In der Kindertagespflege werden bis zu fünf Kinder gemeinsam betreut. Bei einem Zusammenschluss von zwei Kindertagespflegepersonen können bis zu zehn Kinder betreut werden. Die Landeshauptstadt Mainz hat hier verschiedene Modelle entwickelt.

Es gibt die Möglichkeit einen Träger mit der Durchführung der Betreuung zu beauftragen. Wir stellen hierzu gerne den Kontakt her.

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