Wohin mit dem Klärschlamm ?
Die Entsorgungswege für Klärschlämme sind in den vergangenen Jahren immer unsicherer geworden. Die Deponierung ist seit 2005 nicht mehr zulässig und die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung ist auch nicht mehr in allen Bundesländern, wegen Sorge um Eintrag von Schadstoffen in den Boden und Pflanzen und somit in die Nahrungskette, zulässig.
Ebenso schwanken die Entsorgungspreise je nach Region und Entsorgungsverfahren ( z.B. Mitverbrennung in Kohlekraft- und Zementwerken sowie in der landwirtschaftlichen Verwertung) erheblich.
So stellt sich also für viele Kommunen die Frage, wie es weitergehen soll. Welcher Entsorgungsweg ist langfristig gesichert, dabei auch umweltgerecht (Boden, Gewässer, Luft, Verkehr), preiswert und unabhängig von Dritten.
Durch die geplante thermische Verwertung der Klärschlämme auf dem Standort des Zentralklärwerks Mainz (siehe Luftbild mit Hinweis auf Standort) wird eine Unabhängigkeit des Betriebes vom Bezug elektrischer Energie als auch vom Erdgasbezug und den jährlich steigenden, marktabhängigen Entsorgungspreisen erzielt. Durch die Hinzunahme von Fremdschlämmen der Partner ( z.B. Stadtentwässerung Kaiserslautern AöR, Abwasserzweckverband "Untere Selz"), wird die Eigenstromerzeugung noch verstärkt, um den gesamten energetischen Verbrauch des Klärwerks am Standort Mainz eigenständig, ja sogar CO2-neutral abzudecken.