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Fragen und Antworten zum Thema „Entwässerungsentgelte“
Zwischen Mathematik und Gesetzbuch: Gebührenkalkulation ist klar geregelt.
Zwischen Mathematik und Gesetzbuch: Gebührenkalkulation ist klar geregelt.© WB Mainz

Wie viel Geld verdient der Wirtschaftsbetrieb Mainz damit?

Die Antwort ist einfach und lautet: „Nichts“. Denn Gebühren und Beiträge dürfen nur der Kostendeckung dienen, nicht aber der Gewinnerzielung.

Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage?

Ja, die gibt es. Mit dem Kommunalabgabengesetz (KAG) regelt ein Bundesland, wie Städte und Gemeinden ihre Einnahmen gestalten können. Dazu zählen auch Gebühren und Beiträge. Im KAG werden unter anderem das Kostendeckungsgebot und das Kostenüberschreitungsverbot festgelegt. Außerdem ist dort der Grundsatz der Leistungsproportionalität geregelt (es dürfen nur die Kosten angesetzt werden, die tatsächlich mit einer bestimmten Leistung in Zusammenhang stehen), das Gleichbehandlungsprinzip (gleiche Leistung = gleiche Gebühr), sowie das Äquivalenzprinzip (Leistung und Gegenleistung müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen).

Wie wird garantiert, dass das alles eingehalten wird?

Indem wir unsere beiden Betriebszweige ‚Entwässerung‘, sowie ‚Friedhof und Bestattung‘ in komplett voneinander getrennten Buchhaltungen, sogenannten Mandanten führen. Dadurch ist eine Vermischung der einzelnen Kosten ausgeschlossen. Darüber hinaus werden unsere Ergebnisse jährlich auch noch einmal extern geprüft.

Wann wurden die Entgelte zum letzten Mal erhöht?

Zum 1. Januar 2022 (nach genau 10 Jahren).

Ist diese Zeitspanne die Regel?

Nein, nicht zwangsläufig. Gebühren und Beiträge werden zwar jährlich nachkalkuliert und für einen Zeitraum von drei Jahren vorkalkuliert. Angepasst aber werden sie erst dann, wenn die Erlöse die Kosten nicht mehr decken. Häufig ergeben sich dann die drei Jahre.

Wie sieht die Entgeltkalkulation im Detail aus?

Die Berechnungen erfolgen separat für Schmutz- bzw. Niederschlagswasser. Basis dafür ist jeweils die Kostenentwicklung der vergangenen drei Jahre. Dazu kommen dann noch die Kostenprognosen für die kommenden drei Jahre. Dem wird eine zulässige Eigenkapitalverzinsung hinzugerechnet und das Ergebnis gemittelt. Die so ermittelten Gesamtkosten werden dann durch die abgerechneten Wassermengen bzw. die veranlagten Grundstücksflächen dividiert. Dadurch ergibt sich die Schmutzwassergebühr pro Kubikmeter (m³) bzw. der Beitrag für Niederschlagswasser je Quadratmeter.

Und was, wenn dabei eine Entgeltsenkung herauskäme?

Ganz einfach: Die Gebühren und Beiträge würden gesenkt und zu viel geleistete Zahlungen im nächsten Abrechnungsbescheid als Guthaben ausgewiesen.

Welchen Einfluss hat aktuell die vierte Reinigungsstufe?

Die vierte Reinigungsstufe spielt dabei keine Rolle. Die Kosten, die durch den Bau entstehen, dürfen und werden erst nach Inbetriebnahme mit eingerechnet.

Und die Klärschlammverbrennungsanlage?

Auch sie war kein ‚Kostentreiber‘ - im Gegenteil. Sie wird wie geplant zur Entgeltstabilität beitragen. Zwar hat der Bau länger gedauert als geplant und sich dadurch verteuert. Die Kosten für die externe Mitverbrennung von Klärschlamm allerdings haben sich in den vergangenen Jahren bereits nahezu verdreifacht und damit sogar die extremsten Prognosen übertroffen.

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