Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.wirtschaftsbetrieb.mainz.de veröffentlichten Website des Wirtschaftsbetriebs Mainz AöR.
Der Wirtschaftsbetrieb Mainz AöR nutzt eine Unterseite (Microsite) des zentralen Online-Angebotes Mainz.de.
Die Landeshauptstadt Mainz arbeitet seit 2014 kontinuierlich daran, ihre Online-Angebote barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß EU-Richtlinie 2016/2102 gilt ausschließlich für das zentrale Online-Angebot Mainz.de, sowie die Microsites von Mainz.de; nicht jedoch für verlinkte oder per iFrame oder Code eingebettete Angebote und Dienste.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Der Wirtschaftsbetrieb Mainz AöR ist bemüht, die Anforderungen des jeweils gültigen Stands der Barrierefreiheit gemäß der Web Content www.wirtschaftsbetrieb.mainz.de Accessibility Guidelines (WCAG) vollständig zu erfüllen. Mainz.de sowie die Seite www.wirtschaftsbetrieb.mainz.de ist überwiegend mit den aktuellen Richtlinien zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2019/WCAG 2.1) vereinbar.
Der HTML-Code wird von dem für Mainz.de eingesetzten Content Management System entsprechend den Regeln für barrierefreies Webdesign (BITV 2.0) angefertigt. Der Frontendcode (HTML und CSS) wird nach den Vorgaben des W3C validiert. Spezielle, eigene Funktionen zur Veränderung der Schriftgröße und ein spezieller Kontrastmodus werden nicht umgesetzt, da diese Funktionen bereits von Browsern oder individuellen Hilfsmitteln bereitgestellt werden.
Eine Besonderheit der Barrierefreiheit auf Mainz.de sowie der Seite www.wirtschaftsbetrieb.mainz.de ist die Integration einer Text-to-Speech-Lösung, die das Vorlesen aller Inhalten des zentralen Online-Angebotes inkl. Microsites ohne individuelle Hilfsmittel ermöglicht.
BIK BITV-Test im Sommer 2021
Im Sommer 2021 wurde das Kompetenzzentrum Digitale Barrierefreiheit der Hochschule der Medien Stuttgart mit einem BIK BITV-Test beauftragt. Das Kürzel BIK steht für Barrierefreie Information und Kommunikation. Der BIK BITV-Test ist ein Verfahren zur umfassenden und zuverlässigen Prüfung der Barrierefreiheit von Websites und Webanwendungen auf Basis der BITV 2.0 / EN 301 549. Der BIK BITV-Test prüft 32 zusätzliche Prüfschritte der EN 301 549.
Geprüft wurden 10 Seiten. Die konkrete Auswahl der zu prüfenden Seiten erfolgte selbstständig durch die Prüfstelle. Ergebnis: Die über den WCAG 2.1-Standard hinausgehenden BIK BITV-Kriterien werden auf den geprüften Seiten überwiegend erfüllt. Unter anderem bei Kontrasten, Icon-Größen, Verzicht auf Schriftgrafiken, Anpassbarkeit von Textabständen, Alternativtexten für Bedienelementen, bei der Verwendung von HTML-Strukturelementen und Gliederung von Inhalten hat der Test noch Nachbearbeitungsbedarf aufgedeckt.
Die detailliert dokumentierten und im Gespräch erläuterten Prüfungsergebnisse werden nun als Grundlage für die Weiterarbeit an der Barrierefreiheit von mainz.de im Rahmen des für 2025 geplanten Relaunches herangezogen.
Barrierefreiheit in den redaktionellen Abläufen
Der Wirtschaftsbetrieb Mainz AöR möchte, dass www.wirtschaftsbetrieb.mainz.de von allen genutzt werden kann.
Wir bemühen uns daher auch in unseren alltäglichen redaktionellen Abläufen um Barrierefreiheit. Dies betrifft zum Beispiel: allgemein verständliche Sprache, übersichtliche Textstrukturen, der sachgerechte Einsatz von Tabellen, die gewissenhafte Verwendung von CMS-Funktionen für die korrekte Auszeichnung von Links und Abkürzungen mit entsprechenden HTML-Tags, die technisch obligatorische Auszeichnung von Bildern und Grafiken mit Alternativtext, sprechende Dateinamen u.v.m.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten ihr Wissen über Barrierefreiheit auf dem neuesten Stand und passen es bei Bedarf an.
Fachanwendungen
Auf www.wirtschaftsbetrieb.mainz.de wird eine GIS-basierte Online-Planauskunft zur Verfügung gestellt, die es Bürgerinnen und Bürgern sowie Firmen ermöglicht, Kanalbestandspläne automatisiert abzurufen. Hierbei handelt es sich um eine Fachanwendung, welche aktuell keine Hilfsmittel zur Barrierefreiheit zur Verfügung stellt. Unter wirtschaftsbetrieb.planauskunftstadt.mainzde stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wirtschaftsbetriebes persönlich zur individuellen Unterstützung zur Verfügung.
Die Standards "Responsive Design" und "WCAG 2.1" werden bei Einführung neuer Fachanwendungen berücksichtigt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:
- PDF-Dokumente (mehrheitlich) sowie Medien mit anderen Dateiformaten (z.B. Word)
- Videos
- Audio-Dateien
- Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache werden noch ausgebaut
Der Wirtschaftsbetrieb Mainz AöR arbeitet daran, die barrierefreien Angebote weiter auszubauen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24.04.2025 erstellt.
Diese Erklärung basiert auf einer Selbstbewertung. Ein Prüfbericht durch Dritte wird im Rahmen der Vorbereitung für den nächsten Relaunch durch die Stadt Mainz in Auftrag gegeben.
Feedback und Kontaktangaben
Bei Fragen zur Barrierefreiheit von www.wirtschaftsbetrieb.mainz.de Mainz.de wenden Sie sich bitte an pressewirtschaftsbetrieb.mainzde
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie Vorschläge für mehr barrierefreie Angebote auf www.wirtschaftsbetrieb.mainz.de machen möchten, schreiben Sie uns unter den genannten Kontaktmöglichkeiten. Wenn Sie darüber hinaus ein Durchsetzungsverfahren anstrengen möchten, finden Sie hier die zuständige Stelle:
Durchsetzungsstelle zur digitalen Barrierefreiheit von öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz sowie Beschreibung des Durchsetzungsverfahrens