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FAQ zu GaFöG
Junge mit Fragezeichen
Haben Sie noch weitere Fragen? Schauen Sie gerne in unserer Rubrik FAQ rein.
Allgemeine Fragen (Stand 17.07.26)
1. Was ist Ganztagsförderung?
Die Ganztagsförderung ist ein ergänzendes Bildungsangebot, das Grundschüler:innen eine Förderung im Sinne ihrer Persönlichkeitsentwicklung am Nachmittag bietet.
2. Welches Ziel verfolgt der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung?
Der Rechtsanspruch sorgt dafür, dass alle Kinder der Grundschule gefördert werden. Dadurch soll jede:r die gleichen Chancen haben. Außerdem soll die Betreuungslücke geschlossen werden, die entsteht, wenn Kinder eingeschult werden.
3. Was bedeutet der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für mein Kind?
Wenn Ihr Kind im Schuljahr 2026/2027 die erste Klasse besucht, hat es einen Anspruch auf einen Ganztagsförderungsplatz. Dieser Anspruch gilt in Schul- und Ferienzeiten. Wenn Ihr Kind die zweite bis vierte Klasse besucht, hat es keinen Rechtsanspruch. Die Stadt Mainz plant, dass ein Träger der Jugendhilfe oder die Betreuende Grundschule die Schüler:innen der höheren Klassenstufen aufnimmt.
4. Gibt es spezielle Angebote für Kinder mit besonderen Bedarfen?
Alle Angebote der Ganztagsförderung sind inklusiv gestaltet.
5. Bleiben Horte weiterhin als Betreuungsangebot bestehen?
Ja, diese Angebote der Kinder- und Jugendhilfe werden so lange fortgesetzt, wie sie gebraucht werden.
Fragen zur Schulzeit (Stand 17.07.2026)
6. Wo kann ich mein Kind anmelden?
Die Anmeldung für die GaFöG-Angebote erfolgt über den Kinder-Kompass Mainz
In Mainz wird die Ganztagsförderung von anerkannten Trägern der Jugendhilfe durchgeführt. Jeder Träger setzt eigene thematische Schwerpunkte. Deshalb kann das Betreuungsangebot je nach Schule unterschiedlich gestaltet sein. Alle Angebote werden von pädagogischem Personal begleitet und umfassen unter anderem kreative und bewegungsfördernde Aktivitäten.
8. Wie viel kostet das Angebot?
Die Elternbeiträge für die Ganztagsförderung der Stadt Mainz sind einkommensabhängig gestaffelt
Die Ganztagsförderung findet an allen Tagen statt, an denen Unterricht ist.
10. Welches Personal wird für das Ganztagsförderungsangebot eingesetzt?
Die Anforderungen an das Personal hängen von dem Rechtskreis ab, in dem sich das Ganztagsangebot befindet.
• In Ganztagsschulen und Betreuenden Grundschulen gilt das Schulgesetz (SchulG RLP). Daher ist das Bildungsministerium dort für das Personal verantwortlich (Modell 1).
• Für Ganztagsangebote, die von anerkannten Trägern der Jugendhilfe organisiert werden, gilt das Fachkräftegebot (SGB VIII). Das bedeutet, dass hier pädagogisch geschulte Mitarbeiter:innen arbeiten (Modell 2).
11. Gibt es Vorgaben, wie viele Kinder pro Betreuer:in betreut werden dürfen?
Der Personaleinsatz richtet sich nach der Größe der jeweiligen Gruppengröße bei dem Modell 2.
An jedem Standort übernimmt eine pädagogische Leitung die Gesamtverantwortung für das Angebot. Sie koordiniert und begleitet die pädagogische Arbeit, gestaltet die inhaltliche Ausrichtung und steht Eltern sowie Mitarbeitenden als zentrale Ansprechperson zur Verfügung.
Die pädagogische Leitung wird dabei von mindestens einer pädagogischen Fachkraft oder einer pädagogisch geschulten Person unterstützt. Mit zunehmender Gruppengröße wird das Team bedarfsgerecht durch weitere pädagogische Fachkräfte sowie pädagogisch geschulte Mitarbeitende ergänzt, um eine qualitativ hochwertige Betreuung und Begleitung sicherzustellen.
Ergänzend können FSJler:innen, Minijobber:innen sowie Übungsleiter:innen das Team verstärken und beispielsweise AGs begleiten.
12. Gibt es die Möglichkeit mein Kind während der Nachmittagsförderung zu fördern, wenn es besondere Schwierigkeiten in bestimmten Fächern hat?
Die Ganztagsförderung ist keine unterrichtsbezogene Förderung oder Nachhilfe.
13. Können lokale Vereine bei der Nachmittagsförderung mithelfen und Angebote machen?
Es ist gut, wenn der Träger der Jugendhilfe am Schulstandort mit Vereinen aus dem Stadtteil zusammenarbeitet. Dann gibt es ein abwechslungsreiches Angebot. Dafür muss es feste Regeln geben, zum Beispiel wie viele Kinder angemeldet sind und wann die AG stattfindet. Dann können Träger der Jugendhilfe mit einem Verein zusammenarbeiten. Die Stadt Mainz arbeitet daran, diese Zusammenarbeit möglich zu machen.
14. Welcher Ort ist für das Mittagessen vorgesehen?
Das Mittagessen soll in der Mensa gegessen werden. An den Halbtagsschulen ohne Mensen arbeitet die Stadt Mainz aktuell an der Fertigstellung von Interimsmensen (als Übergangslösung). Bis dahin werden (Klassen-)Räume der Schule als Verpflegungsort genutzt.
15. Warum zahlt mein Kind an einer Ganztagschule von Montag bis Donnerstag einen anderen Preis als am Freitag?
Das Ganztagsangebot an Grundschulen findet von Montag bis Donnerstag statt. Am Freitag handelt es sich um ein Angebot im Rahmen des GaFöG. Das Mittagessen im Rahmen des Ganztagsangebots wird städtisch bezuschusst. Das GaFöG-Angebot kann leider nicht durch die Stadt Mainz bezuschusst werden. Näheres hierzu finden Sie bei Frage 16.
16. Warum gibt es unterschiedliche Preise für die Ganztagsschule und GaFöG?
Das Mittagessen im Rahmen der Ganztagsschule in Angebotsform an Grundschulen ist durch das Schulgesetz geregelt. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe der Verwaltung. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass die Eltern sich an den Kosten für das Mittagessen angemessen beteiligen und die Stadt Mainz die restlichen Kosten trägt.
Aufgrund des Grundsatzbeschlusses des Stadtrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2024 sind die gesamten Kosten der Angebote von Freien Trägern im Auftrag der Stadt Mainz auf Grundlage des GaFöG vollständig den Eltern in Rechnung zu stellen. Deshalb kann das Mittagessen nicht wie bei Ganztagsschulen in Angebotsform bezuschusst werden.
17. Können die Angebote einer Betreuenden Grundschule weiterhin bestehen bleiben?
Betreuende Grundschulen können bestehen bleiben und ebenfalls den Rechtsanspruch erfüllen (Modell 1)
Wenn die Betreuende Grundschule den Rechtsanspruch nicht erfüllt, wird dort ein Angebot der Jugendhilfe eingerichtet, das den Schüler:innen der ersten Klasse einen Platz bietet (Modell 2).
Wenn der Träger der Jugendhilfe nur den Erstklässler:innen ein Ganztagsförderangebot machen kann, dann gibt es die Möglichkeit, dass eine Betreuende Grundschule die Übergangszeit von 2026/2027 bis 2029/2030 mitgestaltet.
Fragen zur Ferienzeit (Stand 17.07.2026)
18. Gibt es in allen Ferienwochen eine Betreuung?
Während der Oster-, Sommer- und Herbstferien werden Ferienbetreuungen angeboten. In den Winterferien findet keine Ferienbetreuung statt.
19. Wird es an jeder Grundschule eine Ferienbetreuung geben?
Nein, in den Herbstferien 2026 wird es nur an ausgewählten Grundschulen eine Ferienbetreuung geben. Die Grundschulen sind so ausgewählt, dass alle Stadtteile gut angebunden sind und die Kinder viel Platz zum Spielen haben. Es ist nicht notwendig, dass das Ferienangebot in den Schulen stattfindet. Die Stadt ist bemüht, auch andere geeignete Orte für die Ferien zu finden.
20. Sind die Beiträge für die Ferien auch gestaffelt?
Ja, es gibt einen regulären Beitrag und einen ermäßigten Beitrag.
21. Gibt es in den Ferien auch ein Mittagessen?
Ja, in den Ferienbetreuungen, die von der Stadt Mainz organisiert sind, gibt es ein Mittagessensangebot. Die Kosten sind bereits in den Beiträgen enthalten.
Kontakt
Sie erreichen das Team GaFöG zentral unter gafoegstadt.mainzde. Nehmen Sie gerne Kontakt auf!
Kontakt
Frau Chantal Morgenstern
Adresse
Frau Chantal Morgenstern Grundsatzsachbearbeitung Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung
Sachgebiet Außerschulische Jugendbildungsarbeit sowie Kinder-, Jugend- und Kulturzentren