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Kfz: Kennzeichen ändern

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Wenn Sie ein oder beide Kennzeichen Ihres Fahrzeuges verloren haben oder diese Ihnen gestohlen wurden, muss das Fahrzeug umgekennzeichnet werden. Die bisherigen Kennzeichen werden durch die Zulassungsbehörde wegen des Verlustes/Diebstahles von Kennzeichen für 10 Jahre gesperrt. Sofern beide Kennzeichenschilder abhandengekommen sind, ist immer von einem Diebstahl und nicht von einem Verlust der Kennzeichen auszugehen.

Kontakt

Adresse

Kfz-Zulassungsbehörde (Zulassungsstelle)

Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

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