Sprungmarken
Dynamische Navigation einblenden
Dynamische Navigation ausblenden
Suche
Suche
Kopfillustration
Bild in voller Höhe anzeigen Bild in halber Höhe anzeigen

Scheidung im Ausland, Anerkennung 

Beschreibung

Eine Scheidung im Ausland bedarf zu ihrer Wirksamkeit in Deutschland der förmlichen Anerkennung (sofern einer oder beide dt. Staatsbürger)

  • Bei aktuellen Ehescheidungen aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (außer Dänemark)ist keine Anerkennung erforderlich.Der entsprechende Antrag für die Anerkennung kann
  • beim Standesbeamten gestellt werden oder

  • Direkt beim Oberlandesgericht Koblenz

Entschieden wird der Antrag auf Anerkennung durch das Oberlandesgericht in Koblenz

Für das Anerkennungsverfahren muss, je nach Entscheidungsstelle, mit einem erhöhten Zeitaufwand gerechnet werden.

Folgendes ist zu beachten:

  • Wird die Anerkennung im Zusammenhang mit der Anmeldung einer Ehe benötigt, muss die Ehe rechtzeitig angemeldet werden.

  • Wird die Anerkennung für eine Geburts- oder Sterbeurkunde benötigt, kann es zu Verzögerungen der Beurkundung kommen.

Voraussetzungen

Wohnsitz in Mainz, bzw. Wohnsitz in RLP für die Antragsstellung beim Oberlandesgericht Koblenz

Sprechzeiten:
Mo, Do und Fr 08:30 - 12:00
Di ganztägig nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Mi geschlossen

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Urkundenstelle, Kirchenaustritte:

Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Eheanmeldungen, Sonderfälle, z.B. Ehefähigkeitszeugnis, Namenserklärungen:

Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

In allen Verwaltungsgebäuden besteht keine Verpflichtung mehr zum Tragen medizinischer Gesichtsmasken (OP-Masken), FFP2-Masken oder Masken eines vergleichbaren Standards.
Dennoch bleibt es allen Bürgern freigestellt, eine Maske zu tragen.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Frau Ayten Altin Buchstaben: A - K  +49 6131 12-2393  Ayten.Altinstadt.mainzde
 Herr Hansjörg Jung Buchstaben: L - Z  +49 6131 12-2444  Hansjoerg.Jungstadt.mainzde